Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft“ (BT-Drs. 20/9399) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Zusammenfassung der Ergebnisse:
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Fleischindustrie ist seit 2020 um 10 Prozent gestiegen. Von dieser positiven Entwicklung haben vor allem ausländische Beschäftigte profitiert, die zuvor mutmaßlich als Leiharbeiter im Einsatz waren. Der Anteil ausländischer Beschäftigter, die im Bereich Schlachten und Fleischverarbeitung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, stieg seit 2020 um 39 Prozent. Die Teilzeitquote ist rückläufig und lag nach aktuellsten Daten im März 2023 bei 17 Prozent.
Die Fleischwirtschaft gehört noch immer zu den Branchen mit niedrigem Lohnniveau. Die Bruttomedianlöhne lagen 2022 bei etwa Zweidrittel des mittleren Lohns in der Gesamtwirtschaft. Zwar sind die Löhne von ausländischen Beschäftigten in der Fleischwirtschaft seit 2020 um 13 Prozent gestiegen, zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten klaffte aber auch 2022 noch immer eine Einkommenslücke, die im Mittel bei 109 Euro lag und sich damit nur langsam schließt. Knapp die Hälfte der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft (47 Prozent) arbeitet zu Niedriglöhnen – bei ausländischen Beschäftigten sind es sogar 55 Prozent. Demgegenüber waren in der Gesamtwirtschaft 17 Prozent von Niedriglöhnen betroffen.
Auch atypische Arbeitszeiten – am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden – gehören noch immer zum Geschäftsmodell der Fleischwirtschaft.
Besorgniserregend ist, dass die Bundesregierung zu vielen im Rahmen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zum Jahr 2021 neu eingeführten Instrumenten, die dazu dienen sollten, die Branche strenger zu regulieren, keine Erkenntnisse vorliegen. Das betrifft den Einsatz von Leiharbeit ebenso wie die Pflicht zur tagesaktuellen und manipulationssicheren, elektronischen Erfassung der Arbeitszeit sowie die Unterkünfte. Dass der Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich verboten wurde, war nur Mittel zum Zweck. Der organisierten Verantwortungslosigkeit, wie Bundesarbeitsminister Heil es auszudrücken pflegte, sollte dadurch ein Ende gesetzt werden.
Gleichzeitig bleibt festzustellen, dass es weniger Schlachtbetriebe (ohne Geflügel) gibt (Abnahme von 2017 zu 2022 um -11,5 %), dafür mehr Betriebe der Fleischverarbeitung (Zunahme von 2017 zu 2022 um +9,3 %). Der Umsatz ist jedoch in allen Bereichen gewachsen: bei Schlachtbetrieben ohne Geflügel Steigerung um +5,1 Prozent, bei Geflügel-Schlachtbetrieben um ganze +21,8 Prozent und bei Betrieben der Fleischverarbeitung um +6,8 Prozent.

Auswertung im Einzelnen: