Zusammenfassung:

Die Zahl der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge verharrt seit Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau. Zum Stand 01. Januar 2024 gab es branchenübergreifend 219 allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Das sind gerade einmal neun mehr als im Jahr 2021. 2013 waren hingegen noch 498 allgemeinverbindliche Tarifverträge im
Verzeichnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gelistet. Die Zahl ist allerdings nur bedingt vergleichbar, da im Gegensatz zu heute auch Änderungstarifverträge, mit denen ein bereits bestehender allgemeinverbindlicher Tarifvertrag fortgeschrieben wird, gezählt wurden.
Die fünf Wirtschaftszweige mit der niedrigsten Anzahl an allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind aktuell Information und Kommunikation (2), Verkehr (4), Land- und Forstwirtschaft (6), Handel (10) und Gastgewerbe (12). Sehr niedrig ist auch die Zahlt der Unternehmen mit über fünf Mitarbeitern, die sowohl Tarifgebunden sind als auch einen Betriebsrat haben. Diesen „Goldstandard für gute Arbeit“ erfüllten 2022 gerade einmal 5,1 % der privatwirtschaftlichen Unternehmen, davon in Ostdeutschland etwas mehr (5,3 %) als in Westdeutschland (5,1 %). In Bayern waren 4,6 % der Betriebe tarifgebunden und hatten zugleich einen Betriebsrat.

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