„Wenn die Bundesregierung Milliarden an Steuergeldern aufwendet, damit die Bundesagentur für Arbeit weiterhin das Kurzarbeitergeld auszahlen kann, dann hat sie auch die Verpflichtung, dieses an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Neben einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes brauchen die Beschäftigten auch eine Garantie für die Zeit danach“, kommentiert Susanne Ferschl, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die Diskussion im Koalitionsausschuss über eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Ferschl weiter:

„Die Bedingungen, unter denen die Arbeitgeber Kurzarbeit in Anspruch nehmen können, gehören auf den Prüfstand. Es muss in Zukunft ausgeschlossen sein, dass Beschäftigte mit Lohneinbußen in Kurzarbeit geschickt werden, die Unternehmen aber gleichzeitig Milliarden an Boni und Dividenden ausschütten. Betriebe mit Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen, müssen verpflichtet werden, im Anschluss an die Bezugsdauer für mindestens ein Jahr betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Wie wichtig beides ist, führt uns die Automobilindustrie anschaulich vor Augen.

DIE LINKE will zudem Unternehmen generell dazu verpflichten, ihre Mitarbeiter weiterzubilden. Dafür benötigen Betriebs- und Personalräte ein zwingendes Mitbestimmungsrecht und die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf entsprechende Qualifizierung und Weiterbildung während der Kurzarbeit.“