Am 12.04.2024 wird im Bundestag über das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt.
Das ist die überfällige Konsequenz aus mehreren Bundesverfassungsgerichtsurteilen.
Einige Menschen sind durch das Gesetzesvorhaben auch beunruhigt. Doch um was geht es eigentlich?
Menschen sollen selber eine Auskunft über ihre Geschlechtsidentität abgeben können. Wer sich mit seinem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren kann, wird in seiner Freiheit und Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt.

„Insbesondere werden auch keine Schutzräume für Frauen bedroht oder Kinder und Jugendliche gefährdet.“, betont auch unsere queerpolitische Sprecherin Kathrin Vogler.

Transgeschlechtliche Menschen werden bisher gesellschaftlich und rechtlich diskriminiert. Gerade in der Arbeitswelt kann das zu Jobverlust führen und ein Armutsrisiko darstellen.
[https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/forschungsprojekte/DE/Expertise_Benachteiligung_von_trans_Personen.html]

Das vorliegende Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch es gibt auch Einschränkungen und Leerstellen, die zu kritisieren sind. Deshalb bringt Die Linke im Bundestag einen Entschließungsantrag zum Selbstbestimmungsgesetz ein. Diesen findet ihr hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011029.pdf