Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage »Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern«(BT-Drs. 19/8315) von Susanne Ferschl u.a. der Fraktion DIE LINKE im Bundestag


Zusammenfassung
Seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist die Anzahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften Arbeitgeber auf 53.491 gestiegen (+22,6%). Das entspricht noch nicht einmal zwei Prozent aller Betriebe. Die Anzahl der eingeleiteten Verfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich in den Jahren 2015 bis 2018 bundesweit auf 2.740 Verfahren verdreifacht (+296,5%). In Sachsen hat sich diese Zahl gar verzehnfacht (+1.011%), versechsfacht in Sachsen-Anhalt (+595%) und Nordrhein-Westfalen (+569%).

Die Anzahl der besetzten Stellen der FKS hat leicht zugenommen (+8,1%). Allein im Jahr 2018 führte fast jede Schwerpunktkontrolle im Hotel- und Gaststättengewerbe zu einem Verfahren. Bei 1.527 Prüfungen wurden 915 Ordnungswidrigkeiten- und 373 Strafverfahren eingeleitet. Das entspricht einer Quote von 84 Prozent. Im gleichen Jahr wurden bundesweit 14.881 Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Diese führten zu 2.303 Ordnungswidrigkeiten- und zu 1.159 Strafverfahren.

 

O-Ton Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Offensichtlich haben einige Arbeitgeber jegliche Wertevorstellung von fairer Bezahlung über Bord geworfen. Anders ist dieser Lohnraub nicht zu erklären. Wir brauchen unbedingt mehr Kontrollen in diesem Bereich. Aber es braucht auch andere Möglichkeiten den Mindestlohn einzuklagen, Beschäftigte verklagen nicht einfach so ihre Arbeitgeber. Gerade Beschäftigte mit Befristung, im Minijob oder ohne Betriebsrat haben oft keine Wahl, als den Betrug stillschweigend hinzunehmen. Daher fordert DIE LINKE ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften.“

 

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908315.pdf

Die Ergebnisse im Einzelnen finden Sie hier:
Auswertung der kleinen Anfrage