Wir haben das Jahr 2018 und noch immer gibt es in Deutschland große Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern. Die sogenannte Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke, liegt unverändert bei etwa 21%. Auch im europäischen Vergleich ist Deutschland damit ganz weit vorne was Lohnungleichheit betrifft. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Frauen sind zum einen tendenziell eher in Branchen mit schlechteren Gehältern und in kleineren Betrieben mit niedrigeren Löhnen beschäftigt. Außerdem arbeiten sie familienbedingt oft in Teilzeit und erfahren strukturelle Benachteiligung, werden beispielsweise seltener befördert. Der sogenannte „Equal Pay Day“ versucht diese Ungleichheit darzustellen. Bis zu diesem Sonntag, also auf das Jahr betrachtet insgesamt 77 Tage, haben Frauen statistisch gesehen umsonst gearbeitet, während Männer bereits ab dem 1. Januar verdienen.

„Der Koalitionsvertrag lässt nur wenig Hoffnung auf baldige Besserung zu.“ erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Bundestag, Susanne Ferschl. „Wir brauchen ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Außerdem ist es notwendig, dass Betriebs- und Personalräte sowie die Frauenbeauftragte zukünftig verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten. Die Lohndiskriminierung hat auch gravierende Auswirkungen über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss nachhaltig gestoppt werden und Lohngleichheit von Frauen und Männern gesetzlich garantiert werden!“