Zusammenfassung der Ergebnisse:
Im ersten Halbjahr 2023 meldete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt 4.028 Verstöße gegen das Mindest-lohngesetz. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist die Zahl der aufgedeckten Delikte um 1.346 Verstöße deutlich gestiegen (+50 Prozent). Im selben Zeitraum wurden 27.036 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, was einer Kontrollquote von 0,9 Prozent entspricht. Damit lag die Kontrollquote das zweite Jahr in Folge wieder stabil auf dem Vor-Corona-Niveau. In absoluten Zahlen ist die Zahl der Kontrollen jedoch rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ging die Zahl der Kontrollen um 4 Prozent zurück (-1.130 Kontrollen). Damit ist die Zahl aufgedeckter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) trotz zahlenmäßigen Rückgangs der Kontrollen deutlich gestiegen.
Angesichts der bereits in der Vergangenheit berechneten enormen Zahl an Verstößen, das DIW schätzte, dass im Jahr 2017 insgesamt bis zu 2,4 Mio. der gesetzliche Mindestlohn widerrechtlich vorenthalten wurde (Link zum DIW), ist die Zahl der aufgedeckten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aber noch immer viel zu gering und höchstens die Spitze des Eisbergs.
Besonders stark im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 sind die Kontrollen in den Branchen der Arbeitnehmerüberlassung, in der Landwirtschaft sowie im Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe zurückgegangen. In der Landwirtschaft sowie im Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe ist auch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2022 ein deutlicher Rückgang der Kontrollen zu verzeichnen (Speditionsgewerbe -26 Prozent sowie Landwirtschaft -29 Prozent).
Besorgniserregend ist zudem die wachsende Lücke zwischen den im Haushalt veranschlagten Planstellen und den tatsächlich besetzten Stellen bei den operativen Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Diese Lücke wird seit 2019 jährlich größer und erreichte im Jahr 2022 mit 1.983 unbesetzten Stellen einen neuen Rekord.

Ergebnisse im Einzelnen: