Auswertung Kleinen Anfrage „Ausbau der Bundesstraße 12“ (BT-Drucksache 20/5090) von Susanne Ferschl, MdB

Allgemein:

Besonders viel gibt die Antwort der Bundesregierung nicht her. Es wird vor allem auf den Planfeststellungsbeschluss verwiesen und darauf, dass noch keine abgeschlossene baurechtliche Planung vorliegt. Viele Fragen konnten also nicht konkret oder abschließend beantwortet werden. Im Folgenden werden die interessantesten Ergebnisse zusammengefasst.

Ergebnisse im Einzelnen:

1. Klimagasemissionen

Die zu erwartenden Klimagasemissionen wurden noch nicht abschließend ermittelt. Erst am 20.09.2022 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, die dies ermitteln soll. Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2023 erwartet. (Vgl. Frage 1 & 4)

2. Berücksichtigung Klimaschutzgesetz

Hier gibt die Bundesregierung eine sehr schwammige Antwort: „Die zuständige

Planfeststellungsbehörde muss danach die Auswirkungen der Planungsentscheidung auf den Klimaschutz, konkret auf die im Klimaschutzgesetz konkretisierten nationalen Klimaziele, in die Entscheidungsfindung einstellen.“

Ob dies aber abschließend getan wurde bleibt offen. (Vgl. Frage 2)

3. Generelle Rücksichtnahme auf Klimaschutzgesetz bei Straßenbau

Die Bundesregierung wägt beim Straßenbau ab, wie die THG (Treibhausgas) Emissionen in Relation zum Klimaschutzgesetz stehen. Fokus des KSG scheinen aber vor allem Klimaschutz – und Sofortprogramme zu sein. Das heißt also, beim Straßenbau wird weiter fleißig gebaut, wenn es dafür ein anderes Sofortprogramm gibt, das diese Emissionen aufwiegt. (Vgl. Frage 3)

4. Kosten

Bei der Anmeldung des Projekts im Jahr 2014 wurden Gesamtkosten von 265,5 Mio Euro ermittelt.

Diese Zahl ist aber längst utopisch, da die drei bereits geplanten Abschnitte (1, 5 und 6) bereits 235 Mio. kosten werden. Für die drei verbleibenden Abschnitte wurden noch keine Planungen begonnen, aber wenn die Kosten hier so hoch sind wie für die ersten drei, werden die Kosten knapp doppelt so hoch wie 2014 angemeldet. 

5. Bahnstrecke

Hier gibt die Bundesregierung keine Antwort, bzw. es scheint so als gäbe es dazu keine Zahlen weil die zu geringe Nachfrage am ÖPNV auf dieser Strecke dazu führte, dass das Vorhaben der Elektrifizierung bei der Voruntersuchung ausschied.

6. Lärm

In Abschnitte 6 ist ein Pegelunterschied von 2,1 dB bei Tag und 1,7 dB bei Nacht zu erwarten. Bei einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wohl gemerkt.

7. Geschwindigkeitsbegrenzung

Die neuen geltenden Richtlinien geben die Breite der neuen Bundesstraße vor (10,5 Meter). „Die B 12 wird nach dem Ausbau wie bisher als Kraftfahrstraße betrieben, somit ist keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit notwendig.“ (Vgl. Frage 11)

8. Dialogprozess

Der Dialogprozess zu Infrastruktur wurde am 7. Dezember letzten Jahres gestartet. Es gibt hier also noch keine Ergebnisse, auch führt die Bundesregierung keine Liste der Verbände die daran beteiligt, nur die Anzahl (ca. 100). (Vgl. Frage 13)

Im Detail: