Von Susanne Ferschl, zuerst erschienen in Forum Arbeit. Das Magazin der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. 03/2021

Die sozial-ökologische Transformation bringt tiefgreifende Veränderungen der Arbeitswelt mit sich. Matthias Knuth weist zu Recht darauf hin, dass nicht nur einzelne Tätigkeiten, sondern ganze Geschäftsmodelle wegfallen werden. Den Beschäftigten wird damit ein hohes Maß an beruflicher Mobilität abgefordert. Sie müssen in der Lage sein, ihren Arbeitsplatz und sogar die Branche zu wechseln, vielleicht sogar mehrmals im Arbeitsleben. Viele werden ihren einmal erlernten Beruf nicht bis zur Rente ausüben können. Berufliche Weiterbildung bekommt damit einen hohen Stellenwert. Sie muss ins Zentrum einer sozial gerechten Transformationspolitik gerückt werden.

Die Aufnahme einer Weiterbildung scheitert meist an finanziellen Barrieren. Die meisten sind nicht in der Lage, längere Zeit auf ein reguläres Einkommen zu verzichten. Deswegen ist ein Weiterbildungsgeld von 90 Prozent des vorherigen Nettoentgelts bzw. einen Weiterbildungs-Aufschlag für ALG-II-Beziehende notwendig. Wenn berufliche Flexibilität von allen erwartet wird, muss auch Weiterbildung allen zugänglich gemacht werden – mehr noch: Jeder muss einen Rechtsanspruch darauf haben.

Matthias Knuth betont die Veränderungen auf der überbetrieblichen Ebene. Dieser Hinweis ist wichtig. Dennoch sollten wir die betriebliche Ebene nicht vergessen. Auch die innerbetrieblichen Prozesse werden sich stetig verändern und Weiterqualifizierung notwendig machen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht. Weiterbildungsmaßnahmen müssen angeboten und allen Beschäftigten gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Beides kann dadurch gesichert werden, dass der Betriebsrat bei allen Fragen der beruflichen Bildung ein zwingendes Mitbestimmungsrecht erhält