von Susanne Ferschl, 12. Mai 2021, zuerst erschienen auf www.linksfraktion.de

Es war ein Paukenschlag: Das Bundesverfassungsgericht hat Klimaschutz zum einklagbaren Grundrecht erklärt. Der Staat hat sicherzustellen, dass unser Planet auch für nachfolgende Generationen bewohnbar bleibt. Die Regierung muss deswegen nachsitzen und das Klimaschutzgesetz nachbessern. Das ist auch gut so, denn Klimaschutz ist nicht verhandelbar.

Darin sind sich alle demokratischen Parteien einig. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Wie setzen wir die CO2-Reduzierung in konkreten Maßnahmen um und vor allem, wer trägt die Kosten der notwendigen Transformation? Klimaschutz und Sozialstaat müssen beides Hand in Hand gehen. Dabei ist eines klar: Ohne nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen, die den Menschen soziale Sicherheit und eine Arbeitsplatzgarantie gewährt, wird es nicht klappen.

Vor allem der Bereich der Wirtschaft wird entscheidend sein, wenn es darum geht, Klimaschutz erfolgreich umzusetzen. Gleichzeitig wird sich hier entscheiden, ob er sozialverträglich stattfindet und die Beschäftigten mitnimmt oder ob sich die Unternehmen auf Kosten ihrer Beschäftigten nur ein grünes Mäntelchen überwerfen.

Klimaschutz darf nicht gegen die berechtigten Interessen von Beschäftigten an dem Erhalt ihrer Arbeitsplätze ausgespielt werden. Er kann nur sozial gerecht gestaltet werden. Der Staat ist hier in der Verantwortung. Er muss in den Revieren und Branchen finanziell helfen, die am stärksten von den Kosten der Transformation betroffen sind und sowohl Anreize als auch Forderungen zum Umbau formulieren Das Klima zu schützen wird nur gelingen, wenn  Mitbestimmung und Demokratie auch in der Wirtschaft ausgebaut wird. Wir müssen offen die Frage diskutieren, welche Branchen in dieser Gesellschaft wachsen müssen und welche vielleicht auch schrumpfen müssen, um den Schutz des Klimas wirksam voranzubringen.

Diese Vorgaben wiederum müssen aber auf betrieblicher Ebene umgesetzt, überwacht und kontrolliert werden – es recht, wenn staatliche Hilfen und Subventionen geflossen sind, kann das nicht allein den Arbeitgebern überlassen werden. Die Corona-Pandemie hat leider gezeigt, wie wenig sich so manche Unternehmen um das Interesse ihrer Beschäftigten und das Gemeinwohl kümmern.

Wir brauchen deswegen die zwingende Mitbestimmung der Belegschaften und ihrer Betriebsräte bei allen betrieblichen Maßnahmen des Klimaschutzes. Die Beschäftigten verfügen über die entscheidende Sachkunde und Betriebskenntnisse, um sinnvolle Maßnahmen der CO2-Reduktion im Betrieb vorschlagen zu können. Wenn Betriebsräte mit einem zwingenden Mitbestimmungsrecht ausgestattet sind, können sie innovativ mitgestalten und sicherstellen, dass die Unternehmen auch ihr volles Potential zur Emissionsreduzierung nutzen.

Gleichzeitig können Betriebsräte überwachen, dass die Unternehmen keine Maßnahmen wählen, die die Beschäftigten auf unangemessene Weise benachteiligen. Das fängt bei den Arbeitsmitteln und der Produktionsweise an und endet beim Wegfall von Stellen.

Der Klimaschutz ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Alle gesellschaftlichen Akteure müssen beteiligt werden. Das bedeutet, dass sie selbst in der Verantwortung sind, es bedeutet aber auch, dass sie mitreden und -entscheiden können. Nur wenn Klimaschutz sozial gerecht und demokratisch stattfindet, kann er auch erfolgreich sein.