Leiharbeit ist Lohndumping und keine Arbeitsmarktbrücke
Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit“ (BT-Drs. 19/03685) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zusammenfassung:
Über eine Million Leiharbeiter in 2017. Das sind 40.000 mehr als im Vorjahr (+4,1%) und ein neuer Höchststand. Trotz Wirtschaftsboom und angeblichem Fachkräftemangel ist der Trend zur Leiharbeit ungebrochen.

Mehr als jeder zweite Leiharbeitnehmer (63%) arbeitete trotz Vollzeit zu einem Niedriglohn. Bei Leiharbeitnehmern unter 25 sind es sogar über 80%.

Leiharbeitnehmer verdienen im Bundesschnitt 1.300 EURO weniger als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Ein Drittel der Leiharbeiternehmer (36%) wird  spätestens nach 9 Monaten entlasse.

Leiharbeit ist auch keine Brücke in den 1. Arbeitsmarkt. Gerade einmal 33% der Leiharbeiter finden 90 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses  eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mehr als jeder Dritte (40%) bleibt arbeits-los.

In der Branche Arbeitnehmerüberlassung mussten insgesamt 43.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lohn mit  Arbeitslosengeld II aufstocken. Bezogen auf die sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag der Anteil insgesamt bei 0,9 Prozent und in der Arbeitnehmerüberlassung bei 4,2 Prozent.

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:
„Leiharbeiter sind Beschäftigte zweiter Klasse und zurecht kann von moderner Sklaverei gesprochen werden. Leiharbeit ist keine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Sie bietet keine Zukunftsperspektive und macht arm. Wenn zwei Menschen, im gleichen Betrieb dasselbe tun und der eine 1300 Euro weniger bekommt, dann ist das politisch verordnete Lohndrückerei.

Der Einsatz von Leiharbeitern führt zur Spaltung der Belegschaften. Leiharbeit ist ein Disziplinierungsinstrument, um Arbeitnehmer gefügig zu machen und eine offene Drohung gegenüber den Stammbelegschaften, ihre Lohnforderungen niedrig zu halten. Diese Lohndrücker- und Spaltungsinstrumente haben in unseren Betrieben nichts zu suchen und gehören abgeschafft. Die Beschäftigten haben ein Recht auf sichere und gut bezahlte Arbeit.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/041/1904148.pdf

Die Ergebnisse im Einzelnen finden Sie hier
Auswertung kleine Anfrage