Bezahlung des Mindestlohns wird trotz steigender Verstöße kaum geprüft

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag »Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern« (BT-Drs. 19/1626)

Zusammenfassung:

Die Bundesregierung macht es den Unternehmen leicht, den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen: Die Zahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüften Betriebe ist – gemessen an der Zahl der Betriebe, für die sie insgesamt Kontrollkompetenz hat – äußerst niedrig. In 2017 wurden lediglich 2,4 Prozent der Betriebe kontrolliert. Damit ist die Zahl der geprüften Betriebe in den vergangenen drei Jahren nur marginal gestiegen – und gegenüber 2014 sogar gesunken (2016: 1,9%; 2015: 2%; 2014: 2,9%).

Gleichzeitig erscheint eine schärfere Kontrolle besonders geboten: So ist die Zahl der von der FKS eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns – anteilig gemessen an den Arbeitgeberprüfungen – von 1,6 Prozent in 2015 über 4,1 Prozent in 2016 auf 4,8 Prozent in 2017 gestiegen. In absoluten Zahlen gemessen haben sich die von der  FKS eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns zwischen 2015 und 2017 von 691 auf 2518 erhöht. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Betriebe entspräche dies rund 105.000 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren in 2017.

Während sich die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtgewährung des Mindestlohns zwischen 2015 und 2017 nahezu vervierfacht hat (+260%), ist die Zahl der insgesamt durch die FKS eingeleiteten Strafverfahren lediglich um 1,4 Prozent gestiegen.

Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gute Arbeit der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:

„Wenn die Bundesregierung behauptet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei ‚personell gut aufgestellt‘, ist das nichts weiter als der Code für die Arbeitgeber zum offenen Rechtsbruch. Trotz weniger Kontrollen bleibt die Zahl der Verstöße hoch. Die Bundesregierung lässt die betroffenen Beschäftigten im Regen stehen, wenn sie hier nicht endlich reagiert. Wirksame Kontrollen setzen entsprechend viele Kontrolleure voraus. DIE LINKE fordert daher, die Zahl der Beschäftigten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zügig um 5.000 zu erhöhen. Die 1.600 Stellen, die die Bundesregierung bis 2022 vorsieht, erweisen sich schon jetzt als völlig unzureichend.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/021/1902101.pdf

Die Ergebnisse im Einzelnen finden Sie hier
Auswertung der Anfrage