Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage »Niedriglöhne in Deutschland« (BT-Drs. 20/7941) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Zusammenfassung:

Ungeachtet der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro, verdienten 2022 mehr als 3,6 Millionen Beschäftigte weniger als zwei Drittel des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelts von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende). Bundesweit liegt bei jedem sechsten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (16,5 Prozent) der Lohn unter der Niedriglohnschwelle. Besonders hervor sticht erneut das Gastgewerbe, in dem nach wie vor rechnerisch mehr als jeder zweite sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte zum Niedriglohn arbeitet (56,3 Prozent).

Immerhin ist der Anteil der zum Niedriglohn Beschäftigten mit -1,6 Prozentpunkten 2022 stärker gesunken, als die Jahre zuvor (2021: -0,6 Prozentpunkte; 2020: -0,1 Prozentpunkte), besonders stark in Ostdeutschland (-2,8 Prozentpunkte). Dennoch dürften viele Beschäftigte real weniger im Portemonnaie haben. So stiegen die Verbraucherpreise insgesamt doppelt so stark und die Nahrungsmittelpreise mehr als vier Mal so stark wie im Vorjahr, während der Anstieg der Löhne, gemessen am mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelt (Medianentgelt), mit plus 3,7 Prozent nahezu unverändert blieb. Zwar fiel der Anstieg für viele zum Niedriglohn Beschäftigte dank der einmaligen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns höher aus; zum Niedriglohn Beschäftigte müssen aber einen besonders hohen Teil ihres Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben.

Im Detail: