Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Arbeitszeit und Überstunden in Deutschland“ (BT-Drs. 20/06511) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Trotz Inflation und der damit verbundenen, voranschreitenden wirtschaftlichen Stagnation bleibt die Zahl der in Deutschland geleisteten Überstunden weiterhin auf einem hohen Niveau. So leisteten abhängige Beschäftigte im Jahr 2022 1,286 Milliarden Überstunden – mehr als die Hälfte davon unbezahlt (702 Millionen). Das Arbeitsvolumen der insgesamt geleisteten Überstunden würde dabei ausreichen, um 809.000 Vollzeitstellen zu schaffen. Durch die unbezahlten Überstunden haben Unternehmen im Jahr 2022 zugleich 27,7 Milliarden Euro an Lohnkosten eingespart.

Laut Zahlen des IAB ist bei Teilzeitbeschäftigten der Anteil der Überstunden am gesamten Arbeitsvolumen mit 2,6 Prozent etwas höher als bei Vollzeitbeschäftigten (2,4 Prozent). Den Daten des Mikrozensus zu Folge ist das Überstundenvolumen insbesondere bei befristet Beschäftigten weiter gestiegen. Mit 67 Millionen Überstunden leisteten sie 3 Millionen Überstunden mehr als noch 2021. Mit 1,9 Prozent lag der Überstundenanteil bei befristet Beschäftigten zugleich über dem Schnitt aller abhängig Beschäftigten (1,3 Prozent laut Mikrozensus). Des Weiteren waren männliche Beschäftigte (1,5 Prozent) und Beschäftigte, die einer hoch komplexen Tätigkeit nachgehen (2,9 Prozent) von einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Überstunden betroffen.

Überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Laut Mikrozensus waren 5,1 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2022 davon betroffen. Die Bundesregierung bestätigt, dass elektronische Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit ein probates Mittel sind, um einer Entgrenzung der Arbeitszeit entgegenzuwirken. Beschäftigte mit Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitkonten geben insgesamt weniger Überstunden an und können Überstunden zudem häufiger durch Freizeit ausgleichen. Viele Betriebe nutzen unterdessen bereits elektronische Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit. Bei Betrieben mit mindestens 250 Beschäftigen verfügt ein Anteil von 69 Prozent über derartige Systeme. Bei Betrieben mit 50 – 249 Beschäftigten beläuft sich dieser Anteil auf 68 Prozent. Ein großes Nachholpotenzial gibt es hingegen bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Hier verfügen nur 38 Prozent über elektronische Systeme zu Arbeitszeiterfassung.

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