„Ein verbindlicher Rechtsrahmen zur Bestimmung nationaler Lohnuntergrenzen in der Europäischen Union ist notwendig. Im europäischen Vergleich ist vor allem der Mindestlohn in Deutschland immer noch viel zu niedrig, er befördert Lohndumping und schützt kaum vor Armut“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu den heute nach einer monatelangen Konsultationsphase vorgestellten Plänen der EU-Kommission zu Mindestlöhnen in Europa. Ferschl weiter:

„Heute hat die Regierung die dritte Mindestlohnanpassung im Kabinett bestätigt. Damit steigt der Mindestlohn bis Mitte 2022 auf gerade einmal 10,45 Euro pro Stunde. Das ist ein schlechter Witz, denn schon heute ist ein Mindestlohn von mindestens zwölf Euro pro Stunde zwingend notwendig, um überhaupt über die Runden zu kommen und im Alter nicht aufs Amt zu müssen.

Die Regierung kann sich nicht länger hinter der Mindestlohnkommission verstecken, sie muss endlich Farbe bekennen und die Lohnuntergrenze in einem einmaligen Schritt auf ein armutsfestes Niveau von mindestens zwölf Euro anheben. Wir brauchen jetzt eine gesellschaftliche Debatte darüber, wo die Haltelinie liegen muss, unterhalb derer kein Unternehmen entlohnen darf.

Auch deshalb muss die Bundesregierung schnellstmöglich ihren Abschlussbericht zur Evaluierung des Mindestlohngesetzes der Öffentlichkeit vorlegen. Denn die Frage, wie viel uns Arbeit hierzulande mindestens wert sein muss, darf sich nicht in politischen Slogans im kommenden Wahljahr erschöpfen, sie muss endlich zeitnah geklärt und umgesetzt werden. Wer öffentlich vollmundig zwölf Euro fordert und selbst Teil der Regierung ist – wie Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz – ist hier in der Verantwortung.

Klar ist aber auch, dass der Mindestlohn nur das absolute Minimum der Entlohnung darstellen kann, eine ökonomische Anstandsgrenze sozusagen. Flankierend brauchen wir zwingend Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung und zur Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.“