Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Arbeitsbedingungen und Entlohnung im Einzelhandel bundesweit und in Bayern“ (BT-Drs. 20/06493) von Susanne Ferschl u.a. Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Zusammenfassung:

Die Anzahl der Beschäftigten im Einzelhandel insgesamt wächst zwischen 2012 und 2022 mit +5,2% (von 2,93 Mio. auf 3,08 Mio. Beschäftigte) weniger stark als in der Gesamtwirtschaft (+12,2% von  34,6 Mio. auf 38,8 Mio.). In Bayern beträgt das Wachstum der Einzelhandelsbeschäftigten im selben Zeitraum 6,9%, in der bayrischen Gesamtwirtschaft sind es 15,4%.

Die Zunahme an Beschäftigung im Bereich des Einzelhandels speist sich aus Wachstum einerseits bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (+14,2%; Bayern +13,6%) sowie andererseits von im Nebenjobs geringfügig Beschäftigten (+49,4%; Bayern +51%). Die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel nimmt ab (-21%; Bayern -16%). Allerdings speist sich die Zunahme bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zunehmend aus einem Wachstum an Beschäftigten in Teilzeit (+30,1%; Bayern +31,2%).

Der Einzelhandel ist eine weiblich dominierte Branche, vor allem in den Teilzeitbereichen und bei geringfügiger Beschäftigung arbeiten überwiegend Frauen (79,3%, Bayern: 79,5%).  

Der Anteil befristeter Arbeitsverträge lag im Einzelhandel leicht oberhalb der Gesamtwirtschaft (7,8%, Bayern 6,9%). Die Zahl der sachgrundlos befristet geschlossenen Verträge im Einzelhandel stieg zwischen 2012 und 2022 um 26% von 104.000 auf 131.000; 4% der im Einzelhandel geschlossenen Arbeitsverträge erfolgte 2022 ohne Sachgrund befristet. Die Tarifbindung im Einzelhandel lag 2022 bundesweit bei nur noch 18 Prozent, sie ist zwischen 2012 und 2022 um 40 Prozent zurückgegangen. Der Niedriglohnbereich im Einzelhandel zeigt sich dementsprechend stabil: Im unteren Entgeltbereich arbeiteten über alle Branchen hinweg bundesweit 18,1% (3.926.363 Beschäftigte), in Bayern 14,9% (558.113 Beschäftigte) – im Einzelhandel waren es bundesweit 35,5% (397.050) und in Bayern 30,4% (58.747) der Beschäftigten. Mit der Folge, dass Beschäftigte trotz Arbeit zum Amt müssen, um ihren Lohn aufzustocken: Im Jahr 2021 wurden bundesweit 779.763.760 Euro an Bedarfsgemeinschaften mit mindestens erwerbstätigen Leistungsberechtigten, der im Bereich Handel beschäftigt ist, in Bayern waren es im selben Zeitraum insgesamt 90.896.343 Euro. Der Jahresumsatz im Einzelhandel konnte auch auf diese Weise gesteigert werden: In den vergangen acht Jahren wuchs der Umsatz um 36 Prozent auf 635 Mrd. Euro (2020) an.

Zu Transformationsprozessen im Einzelhandel, etwa in Form von Selbstbedienungskassen hat die Bundesregierung keine Kenntnisse und sieht für Forschung keinen Bedarf.

Auswertung im Einzelnen: