Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage »Werbemaßnahmen der Bundeswehr«, (BT-Drs. 20/14324) von Susanne Ferschl u.a. und der Gruppe DIE LINKE im Bundestag.

Zusammenfassung:

Eine zunehmende Werbung der Bundeswehr bildet sich in den verfügbaren Zahlen noch nicht deutlich ab. Die Ausgaben 2023 sind im Bereich der sozialen Medien und Internet sogar rückläufig, aber bei den Ausgaben für Werbemaßnahmen im öffentlichen Bereich zeichnet nichtsdestotrotz sich im Jahr 2023 ein deutlicher Anstieg ab. Die für die sogenannte Arbeitgeberkommunikation vom Verteidigungsministerium beauftragte Firma Castenow wirbt derweil öffentlich dafür, dass die Bundeswehr auf allen Kanälen und auch „erstmal seit sechs Jahren wieder im TV“ für sich wirbt. Die verfügbaren Zahlen für das Jahr 2023 dürften daher die Ausgaben für Werbemaßnahmen der Bundeswehr untererfassen.

Die Bundesregierung ist bemüht, die Sphären der Information über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch Jugendoffiziere einerseits und die aktive Rekrutierung durch die Bundeswehr als Arbeitgeber zu trennen und beruft sich auf das Recht der freien Berufswahl. Gleichzeitig zieht sie sich bei kritischen Fragen zu Wirkung, demokratischer Teilhabe und Aufklärung über das Recht zur Kriegsdienstverweigerung auf Formelkompromisse und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zurück.

Ergebnisse im Einzelnen: