Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage »Arbeitsbedingungen im Einzelhandel«, (BT-Drs. 20/12810) von Susanne Ferschl u.a. und der Gruppe DIE LINKE im Bundestag
Zusammenfassung:
Der Umsatz im Einzelhandel (EH) stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr um +9,4 Prozent auf 774 Mrd. Euro bei zunehmender Konzentration auf weniger Unternehmen (-0,3%) (Fragen 1-2, 4). Das Median-Bruttoentgelt von Beschäftigten im EH stieg 2022 etwas schwächer um +5,5% beziehungsweise 2023 um +4,2 Prozent auf 2.952 Euro. Der Unterschied zum Gesamt-Median betrug 2022 -813 Euro und stieg 2023 auf -844 Euro. Im EH sind mit 31,8 Prozent weiterhin überdurchschnittlich viele Beschäftigten im Niedriglohnbereich tätig (Frage 6).
Die Tarifbindung im EH ist niedrig. Im Jahr 2023 sank der Anteil tarifgebundener Beschäftigter im EH unter 25 Prozent (Frage 8). Tarifgebundene Beschäftigte im Handel verdienen im Schnitt monatlich 500 Euro mehr als die nicht-tariflichen Beschäftigten. Aber es besteht ein Ost/West-Gefälle: In Brandenburg verdienten Tarifbeschäftigte im Handel beispielsweise durchschnittlich 12 Euro/Stunde weniger als in Hamburg. In Brandenburg sank 2023 der durchschnittliche Stundenlohn zu 2022 um 12 Cent (Frage 7). Nur 61,2 Prozent der Tarifbeschäftigten im Handel hat derzeit einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Sie liegt durchschnittlich 1.000 Euro niedriger als in der Gesamtwirtschaft (Frage 19). Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) war im EH ungefähr 800 Euro niedriger als in der Gesamtwirtschaft (Frage 20).
Der EH ist eine frauendominierte Branche: zwei Drittel der dort beschäftigten sind weiblich. Prekäre Beschäftigung prägt den EH. Der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter sank auf 80,7 Prozent. Die Teilzeitquote stieg auf überdurchschnittliche 60 Prozent (Frage 10, 13). Im Jahr 2023 wurden im EH 52 Millionen Überstunden geleistet (Frage 17). 59,3 Prozent der Beschäftigten des EH arbeiteten an Samstagen (Frage 18). Über ein Drittel der Neueinstellungen ist befristet (Frage 11). 12,4 Prozent aller erwerbstätigen Bürgergeldempfänger*innen waren im EH tätig (Frage 12).