Auswertung der Kleinen Anfrage „Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Bayern“ (BT-Drs. 20/5715)
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Die Zahl der Arbeitgeberprüfungen im Freistaat Bayern lag im Jahr 2023, dem ersten nach Ende der Corona-Beschränkungen, deutlich unter den Zahlen des Jahres 2019. Selbst im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist der Rückgang noch immer auffällig und liegt bei 15,5 Prozent. Demgegenüber ist die Zahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen (+14,2 Prozent). Auch die Anzahl der Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen (+12,8 Prozent).
Neben insgesamt sieben bundesweiten Schwerpunktprüfungen fand im Jahr 2023 eine regionale Sonderprüfung in Bayern in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung statt, die allerdings keine Verstöße zu Tage fördern konnte. Im ersten Halbjahr 2024 fanden bereits zwei bundesweite Schwerpunktprüfungen und zwei regionale Schwerpunktprüfungen in Bayern statt.
Neben einer wirksamen Kontrolle ist auch die Höhe des Mindestlohns entscheidend. Denn nur in ausreichender Höhe kann er seinem Auftrag, einen Mindestschutz für Beschäftigte zu gewährleisten, auch nachkommen. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 12,41 Euro je Zeitstunde. Diese Anpassung setzte die Mindestlohnkommission im Juni vergangenen Jahres entgegen den Stimmen der Gewerkschaftsseite durch. Für die Beschäftigten im Mindestlohnbereich bedeutet das einen Reallohnverlust. Der Mindestlohn liegt derzeit in Deutschland bei etwa 53 Prozent des Median (vgl. WSI-Mindestlohnbericht 2024, S. 10 f.) – eine aktuelle Richtlinie der EU sieht aber vor, dass die nationalen Mindestlöhne bei mindestens 60 Prozent des Medians liegen sollten. Aus diesem Grund hat sich zuletzt selbst der Bundeskanzler für eine deutliche Erhöhung ausgesprochen (https://www.stern.de/politik/deutschland/olaf-scholz-fordert-anhebung-des-mindestlohns-auf-15-euro-34708388.html). Wie die Gewerkschaften bringt der Kanzler für das kommende Jahr 15 Euro ins Gespräch. Von einer solchen Erhöhung würden allein im Freistaat Bayern fast 1,65 Millionen Beschäftigte profitieren.
Auswertung im Einzelnen: