Rede im Deutschen Bundestag am 10.11.2022

12-Euro-Mindestlohn muss bei den Beschäftigten auch ankommen! – YouTube

Wenn Betriebe im Schnitt nur alle 55 Jahre kontrolliert werden, ist Mindestlohnbetrug und Schmutzkonkurrenz vorprogrammiert. Um das zu unterbinden ist mehr Personal für die Kontrollen und eine tagesaktuelle Arbeitszeiterfassung notwendig. Darüber hinaus aber auch eine zentrale Meldestelle, wo Beschäftigte anonym Verstöße melden können. DIE LINKE hat bereits gehandelt: www.mindestlohnbetrug.de.

Unseren Antrag dazu findet ihr hier: Drucksache 20/2058 (bundestag.de)

Meine Rede könnt ihr hier nachlesen:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr verehrte Kolleg*innen,

Seit 1. Oktober gilt ein Mindestlohn von 12 Euro. Das ist gut, aber er ist missbrauchsanfällig. Zuletzt wurden fast 3 Millionen Beschäftigte um diesen Mindestlohn betrogen.
Sorgen Sie als Bundesregierung dafür, dass die Einhaltung kontrolliert und Betrug sanktioniert wird!

Im Schnitt wird jeder Betrieb nur alle 55 Jahre kontrolliert! 55 Jahre, das ist doch unfassbar! Diese Praxis ist ein Freifahrtschein für kriminelle Unternehmen mit dem Geschäftsmodell Mindestlohnbetrug weiter zu machen, denn die Gefahr erwischt zu werden, ist nahezu ausgeschlossen.

Das geht zu Lasten der Arbeitgeber, die sich an Recht und Gesetz halten. Diese miese Schmutzkonkurrenz muss unterbunden werden.

Dafür braucht es zu allererst mehr Personal bei der FKS.

Es reicht nicht, Planstellen nur auf dem Papier auszuweiten, wenn die Lücke zu den tatsächlich besetzten Stellen immer größer wird.

Die Kolleginnen und Kollegen der FKS haben gute Vorschläge, wie man Personal akquiriert und auch hält – Stichwort „gute Arbeit“.
Und sie wissen auch, was die Kontrollen sofort erleichtern und effektiver machen würde: Eine, elektronische, manipulationssichere und vor allem eine tagesaktuelle Arbeitszeiterfassung.

Die sieben Tage Karenzzeit, bis die Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen, ist das Einfallstor für Betrug – schließen Sie das endlich.

Und stärken Sie die Beschäftigtenrechte!

Zum Beispiel mit einer Informationspflicht an die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, wenn Mindestlohnverstöße durch die FKS festgestellt wurden – damit die das überhaupt wissen.

Zum Beispiel mit einem Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften, damit der Anspruch auch durchgesetzt werden kann, weil Beschäftigte aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis so gut wie nie ihren Arbeitgeber verklagen.
Nötig ist aber auch eine staatliche Meldestelle, an die Beschäftigte Mindestlohnverstöße melden können. So wie in England – dort werden im Übrigen auch die schwarzen Schafe veröffentlicht.
Solange es diese nicht gibt können sich betroffenen Kolleginnen und Kollegen – auch anonym –  unter www.mindestlohnbetrug.de melden – ein Portal, dass mein Fraktionskollege Victor Perli ins Leben gerufen hat.
 
In der jetzigen Zeit mit der hohen Inflation ist es besonders perfide, wenn Beschäftigte um ihren Lohn betrogen werden. Mit unserem Antrag stärken wir die Kontrollen und schließen die Schlupflöcher
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schützen wir gemeinsam den Mindestlohn, denn er ist eine Errungenschaft! Stimmen Sie deswegen unserem Antrag zu!