Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausmaß und Struktur
geringfügiger Beschäftigung“ (BT-Drs. 20/03260) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE.


Zusammenfassung:


Fast jede/r zweite geringfügig Beschäftigte ist im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 55 Jahren.
Besonders verbreitet sind Minijobs in der Gastronomie, dem Handel sowie im Gesundheits- und
Sozialwesen. Entgegen landläufiger Vorurteile verfügen ausschließlich geringfügig entlohnte
Beschäftigte in der Mehrheit aber durchaus über einen anerkannten Berufsabschluss (42,8 Prozent)
oder einen akademischen Abschluss (7,5 Prozent), dies gilt umso mehr bei einem Minijob als
Nebenbeschäftigung: anerkannter Berufsabschluss 64,6 Prozent; akademischer Berufsabschluss 12,1
Prozent. Der Anteil von Beschäftigten, die einen Minijob im Nebenerwerb ausüben steigt zudem seit
Jahren kontinuierlich an.
Minijobs sind darüber hinaus häufig kein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung, sondern entwerten
erworbene Qualifikationen, sind häufiger befristet, schlechter entlohnt und generell aufgrund des
geringen Stundenumfangs nicht existenzsichernd. Minijobbende verdienten 2021 nur knapp oberhalb
des Mindestlohns (12,10 Euro), während bezogen auf alle abhängig Beschäftigten der Lohn bei 21,71
Euro lag. Dementsprechend liegt auch der Niedriglohnanteil unter den geringfügig Beschäftigten mit
67,7 Prozent fast dreimal so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Das Arbeitsvolumen von marginal
Beschäftigten und Mehrfachbeschäftigten („häufig Minijobs“) lag 2021 bei 3,35 Mrd. Stunden – das
entspricht 2,1 Mio. Vollzeitäquivalenten.
Mehreinnahmen bei einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro von Minijobbenden würden
durchschnittlich 8,70 Euro pro 100 Euro Verdienst und Monat betragen. Bei einem Entgelt von 310
Euro, das gerundet dem monatlichen Durchschnittsverdienst 2020 von geringfügig entlohnt
Beschäftigten im gewerblichen Bereich entsprach, belaufen sich die rechnerischen Mehreinnahmen
pro Minijobber im Mittel auf folglich 26,97 Euro. Vor allem aber sind Beschäftigte dann auch im
Krisenfall sozial abgesichert.

Die Ergebnisse im Einzelnen können hier nachgelesen werden: