Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Regierung beim Arbeitsschutz nicht handeln will und Oppositionsarbeit erschwert. Von vorne: im Sommer 2020 wurde als Reaktion auf die unhaltbaren Zustände in der Fleischindustrie das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Darunter eine branchenübergreifende Mindestbesichtigungsquote der Arbeitsschutzaufsicht von mindestens 5 Prozent aller Betriebe ab 2026. Das war vor zwei Jahren. Ob seither etwas passiert ist, ist unklar, denn meine Anfragen nach dem Umsetzungsstand blieben unbeantwortet – es sei Länderzuständigkeit. Ein in meinem Auftrag erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, zeigt jetzt aber: Der Bund hat ein Informationsrecht und kann die die Länder antreiben sowie kontrollieren. Das Arbeitsministerium hat also alle Mittel in der Hand. Wenn es die Regierung Arbeitsschutz ernst nimmt, muss sie JETZT handeln und dafür sorgen, dass Bundesgesetze eingehalten werden. Wie notwendig das ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Recherchenetzwerks von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/arbeitsschutz-kontrollen-101.html

Das Gutachten könnt ihr hier einsehen: