Auswertung Schriftliche Frage Nummer 358

Leider kann die Bundesregierung auf die Frage nach dem Anteil von Frauen in den Gremien der betrieblichen Interessenvertretungen nur auf Studien aus dem Jahren 2015, 2017 und 2018 verweisen. Aus diesen ergibt sich jedoch, dass Frauen im Betriebsrat immer noch leicht und innerhalb des Betriebsratsvorsitzes deutlich unterrepräsentiert sind. Der Anteil an Frauen am Betriebsratsvorsitz lag lediglich bei 27 Prozent.

Bei den Personalräten der Bundesministerien sind sieben mehrheitliche mit Frauen, aber neun mehrheitlich mit Frauen besetzt.

Die Bundesregierung hat auf Nachfrage keine Absicht weiter Maßnahmen zur Förderung des Frauenanteils zu unternehmen. Ebenfalls ist nicht geplant die unklare Rechtslage in Bezug auf die Anwendung des § 15 Abs. 2 BetrVG auf diversgeschlechtliche Arbeitnehmer*innen klarzustellen.

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