Leider sind nach der zweiten Nachfrage keine Antworten mehr erlaubt, so dass der Kanzler immer das letzte Wort hat. Aber diese beschönigende Aussage von Scholz kann ich nicht unkommentiert lassen:

Meine Frage nach der Arbeitszeit bezog sich darauf, dass ursprünglich geplant war für Minijobbende und andere Beschäftigte, die in mindestlohnrelevanten Branchen tätig sind, eine manipulationssichere, digitale und vor allem tagesaktuelle Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dieser Vorschlag wurde auf Druck von Arbeitgeberverbänden wieder kassiert.

Es stimmt zwar, dass die Arbeitsstunden schon jetzt dokumentiert werden müssen. Aber dafür reichen Stundenzettel, die manipulationsanfällig sind. Außerdem ist die Aufzeichnung auch nachträglich möglich. Und genau hierin liegt das Einfallstor für den Betrug. Das hat die Bundesregierung auch auf unsere Anfrage hin selbst eingeräumt:

„Bei Prüfungen oder durch andere Erkenntnisse werden regelmäßig Sachverhalte festgestellt, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Sozialversicherungsträger als geringfügig Beschäftigte gemeldet sind, obwohl die entsprechenden Grenzen überschritten werden. Auch werden Stundenaufzeichnungen nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.“ (Kleine Anfrage „Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern“; BT-Drs. 20/779)

Da kann Olaf Scholz herumlavieren, wie er will – durch die Beibehaltung und Ausweitung von Minijobs sowie eine fehlende tagesaktuelle, digitale Arbeitszeiterfassung bleiben scheunentorgroße Schlupflöcher für Lohnbetrug bestehen. Schon heute werden nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 2,4 Millionen Menschen um den Mindestlohn betrogen – mit gravierenden Folgen für die Kaufkraft, die Steuereinnahmen und die Sozialkassen. Mit einer Erhöhung auf 12 Euro wird dieses Problem mitnichten kleiner werden. Schade, dass Teflon-Scholz das Problem wegdiskutiert – Respekt schaut anders aus.