Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Einzelfrage von Susanne Ferschl

Das Arbeitszeitgesetz sieht in § 5 vor, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen müssen. Eine Verkürzung dieser Ruhezeiten kann sich nach Kenntnis der Bundesregierung „negativ auf den Schlaf, krankheitsbedingte Fehlzeiten und das Unfallrisiko auswirken“ (Antwort auf Schriftliche Frage von Susanne Ferschl Nr. 167 im Oktober 2021).

Dennoch gaben im Jahr 2017 und 2019 jeweils 18 Prozent der Beschäftigten an, die gesetzlichen Ruhezeiten mindestens einmal im Monat unterschreiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten waren es in beiden Jahren 20 Prozent (Antwort auf Schriftliche Frage von Susanne Ferschl Nr. 167 im Oktober 2021).

Aus dem aktuellen Stressreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) geht hervor, dass bestimmte Berufsgruppen besonders stark von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen sind damit mit 39 Prozent fast doppelt so häufig von verkürzten Ruhezeiten betroffen wie der Durschnitt aller Beschäftigtengruppen. Auch in der Gastronomie, sozialen Dienstleistungen und Sicherheitsberufen müssen mit 33 bzw. jeweils 32 Prozent ca. ein Drittel aller Beschäftigten die gesetzlichen Ruhezeiten mindestens einmal pro Monat unterschreiten.[1]

BAuA (2020). Stressreport Deutschland 2019: Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Dazu erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

„Die Ampel plant den Schutz des Arbeitszeitgesetzes aufzuweichen – neben verlängerten Arbeits-, sollen auch verkürzte Ruhezeiten möglich sein. Das ist ein Fehler, Flexibilisierungen dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten stattfinden. Aus gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen wissen wir, dass elf Stunden Ruhezeit nicht unterschritten werden sollen, da dies negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten hat. Aber: Arbeit darf nicht krank machen und Beruf und Freizeit müssen vereinbar sein – darauf haben Beschäftigte einen Anspruch. Ruhezeiten dienen der Erholung und dem Schutz der Freizeit. Sie zu verkürzen bedeutet, Hand an den Gesundheitsschutz und die Lebensqualität der Beschäftigten zu legen.“


[1] Die „Ampel“ plant, dass Arbeitnehmer*innen „ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können“, insbesondere soll „hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit“ von bestehenden Regelungen abgewichen werden können. Die FDP konkretisiert in ihrem Antrag Drs, 19/23678 vom 27.10.2020, dass es bei den Ausnahmen „insbesondere um Vereinbarungen zur Ruhezeit“ gehen soll.