Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Interessierte,

gestern wurde im Bundestag zum vierten Mal das Infektionsschutzgesetz geändert. Zukünftig werden
entscheidende Befugnisse zur Eindämmung der Pandemie an den Bund übertragen. Seit Beginn der
Pandemie vor mehr als einem Jahr hat DIE LINKE die Kungelrunde von Ländern und Bundesregierung
kritisiert und gefordert, dass die Maßnahmen im Parlament diskutiert und Entscheidungen
demokratisch legitimiert getroffen werden müssen. Die jetzige Regelung ist trotzdem unzureichend.
Der Bund greift erst durch, wenn die Inzidenz bundesweit die Marke von 100 überschreitet. So bleibt
der Flickenteppich aus Regelungen vorerst weiter bestehen, vor allem ist ein Hin und Her der
Zuständigkeiten zu befürchten.
DIE LINKE kritisiert, dass sich die Schieflage in der Pandemiebekämpfung auch mit dem geänderten
Gesetz fortsetzt: Der Feierabend wird bis ins kleinste Detail geregelt – aktuelles Beispiel ist die
nächtliche Ausgangssperre. Diese ist ein massiver Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte und sie ist
sozial unausgewogen. Es macht – wie übrigens beim Homeoffice auch – einen gewaltigen
Unterschied, ob eine 5-köpfige Familie sich eine Dreizimmerwohnung ohne Balkon teilt oder ein Haus
mit 1.300 Quadratmeter Garten. Das Arbeitsleben hingegen wird nach mehr als einem Jahr
Pandemie – zwar erstmals überhaupt gesetzlich geregelt -, aber weiter nur unzureichend in die
Pandemiebekämpfung einbezogen, hier beugt man sich offensichtlich immer wieder dem Druck der
Wirtschaftsverbände.
Die LINKE streitet dafür, das Missverhältnis der Eindämmungsmaßnahmen grade zu rücken. Corona
breitet sich nicht nur nach Feierabend, sondern vor allem auch am Arbeitsplatz aus. Dennoch werden
nach wie vor keine Daten zum Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz erhoben. Eine aktuelle Studie,
die die Infektionszahlen nach Landkreisen mit einem großen Anteil von Beschäftigten im
produzierenden Gewerbe ausgewertet hat, kommt zu dem Ergebnis, dass in diesen Kreisen in allen
drei Wellen die Zahlen besonders schnell und besonders hoch stiegen
(https://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-hotspots-die-gefahr-lauert-am-arbeitsplatz-a-7d4c268dd6c7-439c-bcc9-20967d0ac025).
Es braucht also zwingend mehr belastbare Daten über das Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz.
Nichtsdestotrotz zeigen schon die bisherigen Untersuchungen: Mehr Schutz am Arbeitsplatz ist
notwendig und dafür müssen die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden.
Die jetzt beschlossene Pflicht für Arbeitgeber, Schnelltests zur Verfügung zu stellen ist überfällig.
Aber damit die Tests für den betrieblichen Infektionsschutz auch wirksam werden können, ist es
erforderlich, dass die Beschäftigten sich auch testen lassen.
Eine Testpflicht ist eine Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsschutzes für alle Beschäftigten. Es
geht nicht um die wenigen, die möglicherweise nicht bereit sind, sich einem vergleichsweise
harmlosen Test zu unterziehen. Es geht um die große Mehrheit aller Beschäftigten, die ein Interesse
an einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz haben. Denn ungetestete Kolleginnen stellen eine potentielle Gefährdung für andere Beschäftigte dar. Arbeitnehmerinnen haben im Zweifelsfall keine
Möglichkeit sich zurückzuziehen, wenn sie sich den Arbeitsplatz mit ungetesteten Kolleginnen teilen müssen. Im Kontext der gesamten Pandemiebekämpfung mit Testpflicht in den Schulen und Selbsttests als Öffnungsmaßnahme für Veranstaltungen und Einzelhandel ist eine Testpflicht in den Betrieben, meiner Meinung nach angemessen und vertretbar. Für Lehrerinnen, Pflegerinnen und andere Beschäftigtengruppen ist eine Testpflicht bereits Realität. Angela Merkel hatte bei der Einbringung des Gesetzes zu Recht betont „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen – Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“. Wenn aber allein in der ersten Aprilwoche 2021 mehr als 60 Prozent (72.566) aktuellen Covid19-Fälle auf Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 25 und 64 Jahren fallen, dann muss doch auch das Arbeitsleben endlich strenger reguliert werden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Altersverteilung.html). Und hier muss die Bundesregierung nachlegen – im Gesetzentwurf ist noch Luft nach oben. Natürlich muss ein solches betriebliches Testen unbedingt geordnet ablaufen. Der Betriebsrat muss mitbestimmen und es muss in der Arbeitszeit stattfinden. Außerdem ist der Datenschutz zu beachten. Beschäftigten ist nicht zuzumuten, dass mit der Information über ihren Teststatus nicht sorgsam umgegangen wird. Auch hier kann die Bundesregierung unterstützen, indem sie ein „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ auf den Weg bringt, das den Namen verdient und Betriebsräte und Gründerinnen von Betriebsräten wirksam vor Arbeitgeberwillkür schützt.
Die Arbeitgeber sind über eine Testpflicht hinaus weiterhin verpflichtet, den Arbeitsplatz
Infektionsschutzgerecht einzurichten und alle Maßnahmen aus der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel zu
beachten. Dies muss besser kontrolliert werden. DIE LINKE fordert zudem, dass Arbeitgeber
verpflichtet werden, ihren Beschäftigten für den Arbeitsweg und am Arbeitsplatz ausreichend
kostenlose FFP-2 Masken zur Verfügung zu stellen.
Ein letztes Wort zum Homeoffice: Arbeitgeber waren schon vorher dazu verpflichtet, Beschäftigten
die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Nun müssen die Beschäftigten dies auch verpflichtend
annehmen. Für die Zeit der Hochinzidenz ist das als notwendige Maßnahme der
Pandemiebekämpfung akzeptabel – das die bestehende Regelung vorsieht, dass Beschäftigte das
begründet ablehnen können, etwa aufgrund räumlicher Enge, Störungen durch Dritte oder
unzureichende technische Ausstattung. Die LINKE bleibt ansonsten aber bei ihrer grundsätzlichen
Haltung, dass Homeoffice weiterhin nur auf ausdrücklichen Wunsch von Beschäftigen möglich ist und
eine Anbindung an den Betrieb gewährleistet bleiben muss.
Trotz aller Maßnahmen wird die Pandemie auf lange Sicht nur einzudämmen sein, wenn
flächendeckend geimpft wird – und zwar weltweit. Anderenfalls werden immer neue Mutationen die
Gesundheit und Sicherheit der Menschen gefährden. DIE LINKE fordert, alle rechtlichen
Möglichkeiten zu nutzen, um die Produktionskapazitäten für Impfstoffe zu erhöhen – auch durch die
Freigabe von Patenten und die Gewährleistung des dafür notwendigen Technologietransfers.