Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! FFP2-Masken bieten neben einem Fremdschutz auch einen wirksamen Eigenschutz, und deswegen müssen sie allen Menschen zugänglich sein. Der bestmögliche Schutz vor einer Covid-19-Infektion darf nicht vom Geldbeutel abhängen!

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist Aufgabe der Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Masken in einem ausreichenden Maß zur Verfügung stehen, und zwar zu bezahlbaren Preisen. Aktuell erleben wir die 100. Auflage von „Der Markt regelt es nicht“. Als in Bayern die Pflicht für diese Masken ausgesprochen wurde, schnellten sofort die Preise in die Höhe. Eines ist klar: Menschen mit geringem Einkommen dürfen keine Nachteile beim Gesundheitsschutz haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen drei Dinge regeln:

Erstens. Das Infektionsschutzgesetz wird ja genutzt, um über Verordnungen den Menschen Vorschriften zu machen, bis weit ins Privatleben hinein. Wenn es aber darum geht, regulierend in die Wirtschaft einzugreifen, dann ist plötzlich Schweigen im Walde: die Möglichkeit, die Patente beim Impfstoff freizugeben, um mehr zu produzieren – Schweigen; die Möglichkeit, bei den FFP2-Masken Regelungen zum Vertrieb, zur Abgabe und zur Preisbildung zu erlassen – Schweigen. Warum macht Herr Spahn an dieser Stelle vom Infektionsschutzgesetz keinen Gebrauch?

(Beifall bei der LINKEN)

Die Linke fordert den Gesundheitsminister auf, die Masken zentral zu beschaffen und die Preise staatlich zu regulieren.

(Tino Sorge (CDU/CSU): Über den VEB Masken!)

Der zweite Punkt. Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, also auch solche mit einer kleinen Rente oder mit einem geringen Einkommen, müssen jetzt endlich einen Pandemiezuschlag von 100 Euro erhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Was die Bundesregierung hier macht bzw. seit einem Jahr nicht macht, ist ein sozialpolitischer Offenbarungseid. Sie stellt der Lufthansa, ohne mit der Wimper zu zucken, 9 Milliarden Euro zur Verfügung, aber für die Ärmsten in dieser Gesellschaft hat sie nichts, rein gar nichts übrig. Das ist wirklich skandalös,

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Michael Donth (CDU/CSU))

genauso skandalös wie die Aussage der Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die meinte: Na ja, die Betroffenen müssen eben in anderen Bereichen sparen, um sich die Masken und Desinfektionsmittel leisten zu können.

(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)

Das ist zynisch, meine Damen und Herren.

Schön, dass jetzt wenigstens zehn Masken zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber erstens hoffe ich: Das endet nicht in einem ähnlichen Chaos wie aktuell bei den Risikogruppen, wo 5-jährige Kinder einen Gutschein für eine FFP2-Maske bekommen, aber meine 80-jährige Nachbarin diesen Gutschein nach wie vor nicht bekommen hat. Und zweitens ändert es auch nichts an der Forderung; denn die Menschen im Hartz-IV-Bezug leiden jetzt seit einem Jahr an finanziellen Mehrbelastungen. Dieser Pandemiezuschlag von 100 Euro soll auf einen ehrlich gerechneten Regelsatz von 658 Euro bezahlt werden. Mit dieser Forderung befindet sich die Linke in guter Gesellschaft von 36 Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und weiteren Organisationen. Das muss die Bundesregierung jetzt endlich aufgreifen.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun zum dritten Punkt. Ganz ehrlich, dabei kriege ich als langjährige Betriebsrätin wirklich hohen Blutdruck. Die Bundesregierung duckt sich einmal mehr vor den Arbeitgebern weg. Die Tinte der neuen Arbeitsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Covid-19 war noch nicht trocken, da gab es vom Kabinett schon die Rolle zurück, weil es Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager gab. Die Regelungen seien bürokratischer Aktionismus, hieß es da. Das ist das übliche Totschlagargument, das wir kennen, wenn es um Arbeitnehmerschutz geht.

Die Mehrheit der Beschäftigten kann nicht ins Homeoffice, und darum war es richtig, dass ursprünglich angedacht war, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten, die in Präsenz sind, FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Das ist jetzt durch mehrere Einschränkungen so verwässert worden, dass es letztlichen dem Gusto des Arbeitgebers überlassen bleibt, ob er diese Masken zur Verfügung stellt oder nicht. In Bayern bekommt man ein saftiges Bußgeld, wenn man ohne FFP2-Maske einkaufen geht, aber Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die Masken vorenthalten.

Man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Das ganze Land kämpft mit einer Pandemie. Alle sind zur Solidarität aufgerufen. Bund und Länder regieren bis in die Wohnzimmer der Menschen hinein. Und in dem Bereich, in dem sich die Menschen am häufigsten begegnen, am Arbeitsplatz, da gibt es eine Wischiwaschi-Regelung? Das ist absurd, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der LINKEN)

Als langjährige Betriebsrätin sage ich Ihnen: Arbeitsschutz ist Arbeitgeberpflicht, auch und gerade in einer Pandemie. Die Linke sagt deswegen: Die Arbeitgeber haben ohne Wenn und Aber diese Masken den Beschäftigten am Arbeitsplatz und auf dem Weg dahin zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Abschließend sage ich an die Adresse der Bundesregierung: Die Gesellschaft ist erschöpft, und die Geduld der Menschen ist endlich. Deshalb, erstens: Starke Schultern können mehr tragen. Sorgen Sie dafür, dass die Lasten der Krise endlich solidarisch verteilt werden.

Zweitens. Zwingen Sie auch die Arbeitgeber in die Pflicht. Wälzen Sie die Verantwortung nicht länger nur auf die Einzelnen ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)