Beitrag in der jungen Welt, 14.12.2020.

Am Ende konnte Minister Hubertus Heil (SPD) sein Arbeitsschutzkontrollgesetz nur mit Ach und Krach über die Ziellinie retten. Wieder einmal hatte die Fleischlobby der Politik gezeigt, wo der Hammer hängt. Ursprünglich sollten Werkverträge und Leiharbeit in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft ab 2021 komplett verboten werden. Doch das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde auf Veranlassung der CDU/CSU kurz vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag abgesetzt. Zufrieden ließ der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) am 27. Oktober wissen: »Die zahlreichen Gespräche, Stellungnahmen und Argumente des Verbandes gegenüber Bundes- und Landtagsabgeordneten haben somit Wirkung gezeigt. Der Wirtschaftsrat der CDU hat sich gestern ebenfalls in unsere Richtung ausgesprochen.« Entsprechend zuversichtlich zeigte sich die Fleischlobby, dass das Gesetz noch in ihrem Interesse abgeschwächt werde. Zu Recht, denn Leiharbeit bleibt in der Fleischverarbeitung vorerst weiter erlaubt, wenn auch in begrenztem Maße und nur, wenn sie tarifvertraglich geregelt ist.

Ein weiterer Beweis dafür, dass die Fleischwirtschaft den deutschen Leitindustrien in nichts mehr nachsteht, was erfolgreiche Lobbyarbeit angeht. Zwar gibt es für die skandalgebeutelte Branche keine »Fleischgipfel« im Kanzleramt, da die Einflussnahme subtiler und eher auf kommunaler und Landesebene abläuft. Der Einfluss der Branche auf politische Mandatsträger und Gesetzesvorhaben war und ist jedoch beispielhaft. Infolgedessen konnte sich innerhalb weniger Jahrzehnte in der deutschen Fleischwirtschaft ein System organisierter Verantwortungslosigkeit etablieren, das auf dem Rücken von zumeist ost- und südosteuropäischen Kolleginnen und Kollegen Jahr für Jahr milliardenschwere Profite erwirtschaftet und kaum Konsequenzen fürchten musste.

Vom Kleinbetrieb zum Global Player

Seit den 1960er Jahren entstanden aus dem handwerklichen Bereich heraus immer mehr spezialisierte Betriebe für einzelne Schritte der Fleischverarbeitung wie Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung.¹ Nichtsdestotrotz blieb die deutsche Fleischwirtschaft über Jahrzehnte eine eher von kleinbetrieblichen Strukturen geprägte Branche mit einem hohen Anteil an Facharbeitern.

Erst vor zwei Jahrzehnten kam es, wie Serife Erol und Thorsten Schulten in einer aktuellen Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böck­ler-Stiftung feststellen, zu einer »zunehmenden Konzentration bei Herstellung und Absatz von Fleischprodukten«, die zu einer Verdrängung kleinerer Fleischerhandwerksbetriebe vom Markt geführt habe.² Nutznießer sind die großen Supermarktketten und Discounter, die den Verkauf vorverpackter Fleisch- und Wurstwaren deutlich ausdehnen konnten. Zwischen 1990 und 2016 hat sich der Anteil industriell hergestellter Fleischerzeugnisse mehr als verdoppelt. Die Marktmacht der Discounter wirkte somit als ein Treiber der fortschreitenden Industrialisierung in der Branche. Sie beschleunigten die Entwicklung zu den »heutigen Großbetrieben in der Fleischwirtschaft, die Schlachtung, Zerlegung, Verpackung und Logistik unter einem Dach« bündeln und immer größere Marktanteile erobern, so die WSI-Forscher.

Trotz dieser Konzentrationsprozesse sei die deutsche Fleischwirtschaft noch heute geprägt »durch eine Polarisierung von wenigen großen Fleischkonzernen und einer Mehrzahl von Klein- und Kleinstbetrieben«. Die großen Fleischkonzerne beschäftigen jedoch inzwischen ein knappes Drittel aller Arbeiter in der Fleischwirtschaft und erwirtschaften knapp die Hälfte des gesamten Branchenumsatzes.³

Spitzenreiter unter den fünfzehn großen Unternehmen auf dem deutschen Fleischmarkt ist der Tönnies-Konzern mit einem Umsatz von knapp sieben Milliarden Euro im Jahr 2018. Das ist mehr als das Doppelte dessen, was die beiden Zweit- und Drittplatzierten – die Vion-Gruppe und Westfleisch – zusammen im gleichen Zeitraum erwirtschafteten. Ein Drittel aller in Deutschland geschlachteten Schweine geht auf das Konto von Tönnies. Das Stammwerk des Konzerns in Rheda-Wiedenbrück ist die größte Schlacht- und Verarbeitungsfabrik Europas – 6.000 der insgesamt 16.000 Konzernbeschäftigten arbeiten dort.

Diese immensen Expansions- und Konzentrationsprozesse in der deutschen Fleischindustrie basieren maßgeblich auf dem Geschäftsmodell der Billigproduktion. Denn durch die Zergliederung vormals handwerklicher Tätigkeiten in einzelne Arbeitsschritte und Fließfertigung war Facharbeit durch ungelernte Arbeit ersetzbar – und damit deutlich kostengünstiger. Grundlage dieser Entwicklung waren die Deregulierungsprozesse am Arbeitsmarkt. Dadurch sind seit Anfang der 2000er Jahre große Beschäftigungsbereiche ohne Gewerkschaften und Betriebsräte entstanden. Die Absenkung der Arbeitskosten im Rahmen der rot-grünen Politik der »Agenda 2010« verschafften der Fleischwirtschaft Wettbewerbsvorteile gegenüber europäischen Konkurrenten, in deren Ländern es starke Gewerkschaften und allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt. Dies veranlasste Belgien bereits 2013, bei der Europäischen Union Beschwerde gegen Deutschland wegen unlauterer Wettbewerbspraktiken einzureichen. Die Lohnkosten in der nunmehr weitgehend tariffreien deutschen Fleischwirtschaft lagen 2018 mit knapp 32.000 Euro pro Beschäftigten im Jahr weit unterhalb der Kosten in anderen europäischen Ländern. In Dänemark etwa sind sie mit 69.000 Euro pro Beschäftigten im Jahr mehr als doppelt so hoch. Auch in Frankreich, Belgien und den Niederlanden liegen die Arbeitskosten deutlich höher.⁴

Diese Lohndumpingpolitik macht auch anderen Ländern Druck. Denn während die Bundesrepublik bis 2005 noch insgesamt mehr Fleischwaren importierte als exportierte, hat sich das Verhältnis seither umgekehrt. Die Branche erzielt erhebliche Exportüberschüsse, die Ausfuhren gehen vor allem ins europäische Ausland, mehr und mehr aber auch nach China. Im vergangenen Jahr wurden mehr als vier Millionen Tonnen Fleisch ins Ausland verkauft. Da sich zusehends ausländische Fleischkonzerne am deutschen Niedriglohnstandort niederlassen, ist die Bundesrepublik im gleichen Zeitraum zum Nettoimporteur für lebende Tiere und zum Schlachthof Europas aufgestiegen.

Parallel zu diesen Konzentrationsprozessen sank zwischen 1999 und 2014 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche um 23 Prozent, obwohl der Umsatz im gleichen Zeitraum um 77 Prozent gesteigert werden konnte. Diese Steigerung geht nicht allein auf Produktivitätszuwächse zurück, sondern ist Folge der systematischen Ersetzung von Stammbelegschaften durch billigere Werkvertragsbeschäftigte aus Mittel- und Osteuropa.⁵

Schmutzkonkurrenz

Die systematische Ausbeutung osteuropäischer Arbeiter in den deutschen Schlachthöfen nahm 2004 ihren Anfang. Zwar gab es bereits seit den späten 1980er Jahren mit einzelnen Ländern bilaterale Vereinbarungen, sogenannte Kontingentverträge, über die Entsendung von Arbeitern. Aber erst mit der EU-Osterweitung entwickelten sich Werkverträge zur dominanten Beschäftigungsform in der deutschen Fleischwirtschaft. Die Praxis der Entsendung ermöglichte, in hohem Maße Lohnkosten einzusparen, da die Menschen zu den Konditionen des Heimatlandes beschäftigt werden konnten. Bis zur Einführung eines Mindestlohns 2014 bedeutete das in der Praxis Stundenlöhne zwischen drei und fünf Euro. Der entscheidende Vorteil von Werkvertragsbeschäftigung war und ist, dass die Arbeiter nicht direkt angestellt werden mussten, sondern bei Subunternehmen beschäftigt wurden. So entledigten sich Tönnies und Co. ihrer arbeitsrechtlichen Verantwortung für die Beschäftigten und waren für Lohnzahlung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht mehr haftbar zu machen. Kern dieses ausbeuterischen Systems waren extrem lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen, unbezahlte Mehrarbeit, unberechtigte Abzüge vom Lohn sowie unhygienische Sammelunterkünfte zu völlig überhöhten Mieten. Das gewerkschaftliche Beratungsnetzwerk »Faire Mobilität« konstatiert: »Die Fleischindustrie behandelt Arbeitnehmer aus dem Ausland wie Verbrauchsmaterial, das man bei externen Dienstleistern einkauft und nach Verschleiß austauscht. Inzwischen werden die Arbeitskräfte aus immer ärmeren Regionen Osteuropas rekrutiert: Erst waren es die Menschen aus Polen, später aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien, jetzt kommen sie aus Moldawien oder der Ukraine. Diejenigen, die es schaffen, eine andere Arbeit zu finden, verlassen die Gegend schnellstmöglich. Andere werden ›aussortiert‹, weil sie krank werden oder die Leistung nicht mehr erbringen können. Spricht man mit Beschäftigten, die es trotz der miserablen Bedingungen geschafft haben, mehrere Jahre durchzuhalten, berichten sie von multiplen chronischen Leiden, die auf die harte körperliche Arbeit, auf die Feuchtigkeit und Kälte und auf das viel zu hohe Arbeitstempo zurückzuführen sind.«⁶

Bei den Subunternehmen handelt es sich oft nur um Briefkastenfirmen. Diese sind bei Problemen im Nu vom Markt verschwunden und tauchen bald darauf unter neuem Namen wieder auf. Die Beschäftigten in der Fleischindustrie arbeiten über »Onsite-Werkverträge«. Das bedeutet, dass sie auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers im Kernbereich der Wertschöpfung tätig sind – etwa als Schlachter oder Zerleger bei Tönnies. Die Unterschiede solcher Vertragskonstruktionen zur Leiharbeit sind gradueller Natur. Experten weisen schon lange darauf hin, dass es sich bei der Mehrheit der Werkverträge de facto um illegale »Arbeitnehmerüberlassung« handelt, das heißt Leiharbeit ohne behördliche Erlaubnis.

Dass die Bundesregierung darin über Jahrzehnte kein großes Problem sah, zeigt sich daran, dass bis heute keine belastbaren Zahlen erhoben wurden. Der Anteil der Menschen, die über Werkverträge oder Leiharbeit beschäftigt sind, lässt sich nach wie vor nur schätzen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat erst 2020 begonnen, zu dokumentieren, wie viele Werkvertragsbeschäftigten in der Fleischindustrie bei ihr gemeldet sind: Es sind vier von zehn. Ein erster Anhaltspunkt, um das Ausmaß prekärer Beschäftigung zu erfassen, aber nur die Spitze des Eisbergs, denn Werkvertragsbeschäftigte der Fleischindustrie sind auch bei anderen Berufsgenossenschaften gemeldet – allerdings nicht nach Branchen differenziert, so dass die tatsächliche Zahl im Dunkeln bleibt. Zahlen zur Leiharbeit werden überhaupt nicht statistisch erfasst, die Datenlage basiert auf Selbstauskünften der Fleischkonzerne: Sie schwankt zwischen fünf und zehn Prozent. Unter dem Strich sind mindestens fünf von zehn Beschäftigten in der Fleischindustrie dauerhaft atypisch, also über einen Werkvertrag oder als Leiharbeiter beschäftigt. Experten gehen aber davon aus, dass es deutlich mehr sind, nämlich eher drei Viertel der Beschäftigten. In einigen Betrieben sogar noch mehr: Bei Kontrollen wurden Fälle aufgedeckt, bei denen fast 100 Prozent Fremdpersonal beschäftigt wurde, teilweise aus mehreren Dutzend verschiedenen Werkvertragsfirmen. Ein undurchschaubares Geflecht oft mafiöser Strukturen. Grundlegende Arbeitsrechte werden den Beschäftigten nicht gewährt, statt dessen etablierte sich über die Jahre ein gnadenloses »hire-and-fire«-Unterdrückungssystem.

Skandale und Regulierungsversuche

Trotzdem gelangten immer häufiger Berichte über die Zustände in deutschen Fleischfabriken an die Öffentlichkeit und provozierten politische Reaktionen. Schon 2005 titelte das Magazin Stern über die Arbeitssituation in der deutschen Fleischwirtschaft: »Wildwestzustände in Deutschland«. Ab Ende der 2000er Jahre sah sich die Regierung veranlasst, die Industrie zur Besserung aufzufordern. Aber erst vor der Drohkulisse des kommenden gesetzlichen Mindestlohns lenkte die Branche 2014 ein. Sie vereinbarte nach langen Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG einen Branchenmindestlohn, der über das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde und auch für osteuropäische Beschäftigte galt. Zu Beginn lag er mit 7,75 Euro deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und erreichte dank einer Übergangsregelung im Mindestlohngesetz erst im Oktober 2015 das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Weitere Mindestbedingungen konnte die Gewerkschaft NGG in Verhandlungen mit der Unternehmerseite jedoch nicht durchsetzen, so dass Beschwerden über erhöhte und ungerechtfertigte Lohnabzüge für Arbeitsmittel, Kleidung und Transport anhielten.

Der damalige Arbeitsminister Sigmar ­Gabriel (SPD) forderte die Unternehmen auf, die Missstände abzustellen und drohte mit einer gesetzlichen Quote von zwanzig Prozent für Werkvertragsbeschäftigung. Um das abzuwenden, brachten die Branchenriesen und der »Arbeitgeberverband Nahrung und Genuss« die »Standortoffensive deutscher Unternehmen der Fleischwirtschaft – Selbstverpflichtung der Unternehmen für attraktivere Arbeitsbedingungen« auf den Weg. Die Unterzeichnung fand am 21. September 2015 im Wirtschaftsministerium in Berlin statt. Kern der Vereinbarung war es, die Strukturen so umzustellen, dass alle in den Betrieben beschäftigten Personen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland haben. Im Ergebnis wurden die osteuropäischen Firmen in deutsche GmbHs umgewandelt, die osteuropäischen Geschäftsführer erhielten deutsche Geschäftsführer zur Seite gestellt und die Beschäftigten blieben dieselben – bekamen nun aber Verträge mit deutschen Subunternehmen.

Das System der Ausbeutung lief nahezu ungehindert weiter. Dies veranlasste die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen: 2017 verabschiedete der Bundestag das »Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft« (GSA Fleisch).⁷ Zwar traute sich die Regierung auch hier nicht, das Geschäftsmodell mit Werkverträgen grundsätzlich zu unterbinden, drohte den Unternehmen jedoch mit hohen Geldbußen bei Lohnabzügen für notwendige Arbeitsmittel. Außerdem wurde eine tägliche Arbeitszeiterfassung sowie eine Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge verfügt. Das bedeutet, dass der Auftraggeber für die Subunternehmen haftbar gemacht werden kann, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Die Initiative ging in die richtige Richtung, wenn auch nicht weit genug. Allerdings wurde die Durchsetzung des Gesetzes unzureichend kontrolliert, und durch die Beibehaltung der Werkvertragskonstruktionen änderte sich an den »hire-and-fire«-Unterdrückungsstrukturen kaum etwas, was gewerkschaftliche Organisierung sowie Gegenwehr nahezu verunmöglichte.

Arbeitsschutzkontrollgesetz

Im Frühjahr 2020 dominierte die skandalumwitterte Branche erneut die Presseberichterstattung. Denn wegen massenhafter Coronainfektionen in Schlachthöfen musste ein ganzer Landkreis in den Lockdown, die Wut in der Bevölkerung wuchs. Dass es ausgerechnet in der Fleischbranche dazu kam, war kein Zufall, sondern eine indirekte Folge der beschriebenen Deregulierung. Die Konzerne können die Verantwortung für den Arbeitsschutz bequem auf die Subunternehmer abwälzen, und die unklaren Zuständigkeiten innerhalb der zahlreichen Werkvertragsfirmen ließen die Wirkung staatlicher Kontrollen verpuffen. Besonders schlimm wütete das Virus da, wo mehrheitlich in Leiharbeit- und Werkverträgen gearbeitet wurde. Erhebungen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zeigen: Während sich in der Gesamtbevölkerung 0,6 Prozent mit dem Coronavirus infiziert haben, waren es in der Fleischwirtschaft 2,2 Prozent, und unter Beschäftigten in Leiharbeit und Werkverträgen sogar 4,9 Prozent.⁸ Aber auch ohne Corona ist die Arbeit im Schlachthof gefährlich. Zahlen der BGN belegen, dass die durchschnittliche Zahl der Arbeitsunfälle 65 Prozent über dem Durchschnitt der gesamten Lebensmittelbranche liegt. Im Fall von Werkvertragsfirmen sind es sogar fast doppelt so viele Unfälle.

Die Strukturen in der Fleischindustrie machen einen wirksamen Arbeitsschutz nahezu unmöglich. Das war seit vielen Jahren bekannt. Aber aufgrund der Coronaausbrüche konnten diese Zusammenhänge schlicht nicht mehr ignoriert werden. Arbeitsminister Heil kündigte an, mit den Verhältnissen in der Branche aufzuräumen, und auch die CDU/CSU war im Frühsommer noch voll auf Linie. Bis die Fleischwirtschaft ihren Einfluss geltend machte: Plötzlich regte sich Widerstand in der Union. Wenn man der Branche auch die Leiharbeit nehme, sei die deutsche Grillwurst in Gefahr! Angesichts der wachsenden Exportorientierung der Branche ist das natürlich hanebüchener Unsinn und ein durchschaubarer Versuch, in der Bevölkerung Sympathien für das Anliegen der Wurstmagnaten zu wecken.

Das Verbot von Werkverträgen schluckte die Branche erstaunlich widerstandslos, aber an der Leiharbeit will sie festhalten. Bereits im September hatten Fleischvertreter versucht, mit der Gewerkschaft NGG den Einsatz von Leiharbeit über Tarifvereinbarungen zu lösen. Die Gewerkschaft ließ die Verhandlungen platzen, weil sie auf ein gesetzliches Verbot hoffte. Kaum einen Monat später stoppte die CDU/CSU die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag mit dem Ziel, Leiharbeit weiter zu ermöglichen. Der Kompromiss sieht nun eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung vor. Auf Grundlage eines Tarifvertrags ist es weiter möglich, in der Fleischverarbeitung – nicht beim Schlachten und Zerlegen – auf Leiharbeit zurückzugreifen. Der Ball liegt nun bei der Gewerkschaft NGG, die regeln soll, was die Politik auf Grund des Lobbydrucks nicht hinbekommen hat. Es bleibt abzuwarten, in welchem Ausmaß es den Fleischbossen gelingt, dieses Schlupfloch zu nutzen und inwieweit staatliche Kontrollen auch endlich konsequent für die Einhaltung der beschlossenen Regeln sorgen. Schon jetzt ist zu beobachten, dass in einigen Unternehmen die Arbeitsverträge geändert werden. Noch schwerer wiegt, dass die Subunternehmerstrukturen nicht »vollständig ausgetrocknet« werden, wie ursprünglich angekündigt. Die teilweise zwielichtigen Entleiher haben weiter den Fuß in der Tür und können ihrer Kreativität freien Lauf lassen, was neue Ausbeutungsmodelle angeht. Gewerkschafter vermuten, dass zukünftig stärker auf Arbeitskräftevermittlung aus Osteuropa gesetzt wird.⁹ Ein weiteres Schlupfloch ist der Verzicht darauf, die Mieten der Arbeiterunterkünfte zu deckeln. Eine Einladung an skrupellose Geschäftemacher, die schon heute durch überhöhte Abzüge für Unterkünfte die Löhne drücken.

Die Ausbeutung ost- und südosteuropäischer Beschäftigter ist nicht allein ein Problem der Fleischwirtschaft, sondern nur ein Beispiel für die von Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Tarifverträgen befreiten Bereiche des deutschen Arbeitsmarktes. Wie in keinem anderen Land profitieren Konzerne von der systematischen Überausbeutung einheimischer und insbesondere migrantischer Beschäftigter, die sich aufgrund von unzureichenden Sprachkenntnissen nicht wehren können. Die Liste der betroffenen Branchen ist lang: Landwirtschaft, Logistik, Pflege, Bau und Handel. Die dabei angewandten Mittel unterscheiden sich, aber was die Branchen verbindet, ist systematischer Lohnbetrug. Neben mehr Kontrollen braucht es deshalb vor allem mehr Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung, denn Betriebsräte sind noch immer die beste Kontrollinstanz im Betrieb. Aufgabe von Politik ist es, aggressivem Konzernlobbyismus Paroli zu bieten und die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass in den Betrieben gewerkschaftliche Organisation aufgebaut werden kann. Nicht nur in der Fleischindustrie, sondern flächendeckend.

Anmerkungen

1 Gerhard Bosch/Frederik Hüttenhoff/Claudia Weinkopf: Kontrolle von Mindestlöhnen. Springer VS 2019, S. 193

2 Serife Erol/Thorsten Schulten: Neuordnung der Arbeitsbeziehungen in der Fleischindustrie. WSI Report, Düsseldorf 2020, S. 5

3 Ebenda

4 Ebenda, S. 8

5 Bosch/Hüttenhoff/Weinkopf, a. a. O., S. 196 f.

6 Szabolcs Sepsi, Dominique John, Ausgeschlachtet – Werkvertragsbeschäftigte in der Fleischindustrie, DGB Faire Mobilität, Januar 2018. https://www.faire-mobilitaet.de/faelle/++co++b4a631ea-7402-11e8-a11f-52540088cada

7 Bosch/Hüttenhoff/Weinkopf, a. a. O., S. 207 ff.

Frankfurter Rundschau, 7.12.2020: Fleischindustrie: Leihbeschäftigte häufiger infiziert. https://www.fr.de/hintergrund/leihbeschaeftigte-haeufiger-infiziert-90123780.html

9 vgl. Die Zeit Nr. 50/2020: Operation Fettfleck. Ausbeutung in der Fleischindustrie.