Die Rückerstattung der Sozialbeiträge an die Unternehmen ist deutlich teurer als die notwendige Erhöhung Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent des vorherigen Nettolohnes. Das zeigt, wer den Löwenanteil der Kosten von Covid-19 bezahlt – die Beschäftigen. An einer fairen Lasten- und Unterstützungsverteilung hat besonders die Union kein Interesse.

Neben Staatsgarantien bekommen die Arbeitgeber seit März nicht nur 50 sondern 100 Prozent der SV-Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung rückerstattet. Die Beschäftigten erhalten nur eine schrittweise Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – und auch erst nach Monaten. Das ist nicht hinnehmbar. Was für die Unternehmen gilt, muss auch für die Beschäftigten gelten. Die sofortige Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent, wie es DIE LINKE fordert, wäre nur gerecht. Schließlich gehören die Reserven der Arbeitslosenversicherung auch den Beschäftigten und für viele ist die derzeitige Höhe des Kurzarbeitergeld existenzbedrohend.

Sollte der Arbeitslosenversicherung das Geld ausgehen, muss der Bund diese bezuschussen. Dieser Zuschuss ist aber an Bedingungen zu knüpfen. Es kann nicht sein, dass Konzerne sich unter staatliche Rettungsschirme flüchten und Milliarden an ihre Aktionäre ausschütten, während sie ihren Beschäftigten gleichzeitig Kurzarbeit zumuten. Darüber hinaus braucht es eine Beschäftigungsgarantie im Anschluss an die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für mindestens ein Jahr.