„Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Leistungskürzungen bei Hartz-IV teilweise verfassungswidrig sind. Kürzungen von 60 oder gar 100 Prozent verstoßen gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Ein wirklich guter Anfang.“ erklärt Susanne Ferschl, die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Ferschl weiter: „Es ist ein politischer Skandal, dass seit 14 Jahren Menschen unter das Existenzminimum sanktioniert werden und arbeitslosen Facharbeitern und Facharbeiterinnen nach spätestens einem Jahr der soziale Abstieg und die Entwertung der Qualifikation drohen. Hartz-IV ist Armut und die Disziplinierung von Beschäftigten per Gesetz. Alle Sanktionen gehören abgeschafft! Dass jetzt schon Gerichte Sozialpolitik machen müssen spiegelt den Zustand und die Handlungsfähigkeit der Koalition wider. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche brauchen wir gute Arbeit und armutsfeste soziale Sicherungssysteme.“