Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mit den Hartz-Gesetzen hat die damalige Bundesregierung die Leiharbeit salonfähig gemacht. Zwar wurde das Prinzip »gleicher Lohn fürgleiche Arbeit« eingeführt, aber die Möglichkeit zur Abweichung hat man gleich mit ins Gesetz geschrieben. Und sogar auf besonders perfide Art: Per Tarifvertrag durfte das Prinzip unterlaufen und Leiharbeits- kräfte niedriger entlohnt werden.Seitdem nutzen viele Arbeitgeber Leiharbeit und Werkver- träge, um die Belegschaften zu spalten und die Löhne zu drücken. 

Da nur per Tarifvertrag vom Prinzip »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« abgewichen werden durfte, wundert es nicht, dass innerhalb kurzer Zeit mehr als 90 Prozent der Leiharbeitsbranche tarifgebunden war. »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« steht auf dem Papier, ist aber für die allermeisten Leiharbeitskräfte keine Realität.  In vielen Betrieben wurde Leiharbeit als Billiglohnlinie eingeführt. Leiharbeitskräfte bekommen deutlich weniger Lohn als Stammbeschäftigte. Wenn sie unbequem werden, werden sie zur Leiharbeitsfirma zurückgeschickt. Das hat disziplinierende Wirkung auf die Leiharbeitskräfte und auf die Stammbelegschaft. 

Werkverträge haben die Situation noch schlimmer gemacht. Bei ihnen gibt es überhaupt keine Regulierung mehr. Firmen vergeben Aufgaben, die zuvor oft von eigenen Beschäftigten erledigt wurden, nun an andere Firmen. Diese sind häufig nicht tarifgebunden und damit billiger als Stammbeschäftigte. DIE LINKE. im Bundestag kämpft dafür, dass Schluss ist mit Zwei-Klassen-Belegschaften. Wir wollen Werkverträge streng regulieren und Leiharbeit langfristig verbieten. Kurzfristig muss zumindest das Prinzip »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme gelten. 

Hier downloaden: https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/190731_Leiharbeit_Folder_6er.pdf