„Dieses Urteil ist ein starkes Signal für die Rechte der Beschäftigten in Europa und schiebt der Entgrenzung der Arbeit einen Riegel vor“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, das Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Arbeitszeiterfassung. Ferschl weiter:

„Wo Arbeitszeiten nicht erfasst werden, bleiben Beschäftigtenrechte und -schutz auf der Strecke. Unbezahlte Überstunden und ausufernde Arbeitszeiten auf Kosten der Beschäftigten und deren Gesundheit sind die Folge. Die gute gelebte Praxis der Arbeitszeiterfassung von tarifgebundenen Unternehmen wird mit diesem Urteil zu einem gesetzlicher Anspruch für alle Beschäftigten. Die Bundesregierung steht jetzt in der Pflicht, das Urteil zügig umzusetzen.

Ich fordere Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, seine Pläne zur Abschaffung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn zu begraben. Schutzgesetze für Beschäftigte wie das Arbeitszeitgesetz dürfen nicht weiter im Interesse von Arbeitgebern aufgeweicht werden.“