Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Auf dem Tisch liegt ein Gesetzentwurf, der den Beschäftigten das Recht auf eine vorübergehende Teilzeit garantieren soll – die Brückenteilzeit. Wir hätten heute die Chance gehabt, über einen echten Anspruch und eine echte Verbesserung für Beschäftigte abzustimmen. Leider ist aus dem großen Wurf nichts geworden.

Die vorherige Große Koalition – das ist schon gesagt worden – hatte im Koalitionsvertrag eine Brückenteilzeit für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern vereinbart. Es ist auf Andrea Nahles verwiesen worden. Jetzt soll dieses Recht erst in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern gelten; seine volle Wirkung entfaltet das Gesetz erst in Betrieben ab 200 Mitarbeitern. Damit schauen etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in die Röhre. Da darf man sich dann auch nicht wundern, wenn die Menschen die Lust auf Politik verlieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hoffe nur, dass in der Großen Koalition jetzt nicht darüber debattiert wird – ich habe das vorhin so von Ihnen, Herr Oellers, vernommen –, als Kompensationsgeschäft für diese Brückenteilzeit das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen oder die Anzahl der Sachgründe zu erweitern. Ich hoffe nur, dass das nicht der Fall ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Über 14 Millionen Beschäftigte werden weiterhin keinen Anspruch auf die Brückenteilzeit haben, weil man einfach zu viele Hürden aufgebaut hat. Die erste Hürde habe ich schon genannt: Das Gesetz gilt erst ab einer Betriebsgröße von über 45 Mitarbeitern. Das ist eine völlig willkürliche Grenze. Sie existiert im Arbeitsrecht nicht. Damit schafft die Bundesregierung einen Präzedenzfall, und ich bin mal gespannt, in welcher anderen gesetzlichen Regelung uns diese Grenze wiederbegegnet. So schleift man das Arbeitsrecht und den Schutz der Beschäftigten – aber nicht mit uns.

(Beifall bei der LINKEN)

Die zweite Hürde ist, dass in Betrieben, die zwischen 45 und 200 Mitarbeiter haben, nur jede 15. Mitarbeiterin bzw. jeder 15. Mitarbeiter einen Anspruch hat.

Die dritte Hürde sind die sogenannten betrieblichen Gründe, die der Arbeitgeber anführen kann. Das heißt in der Praxis: Wenn ich das Glück habe, in solch einem Betrieb die 15. Beschäftigte zu sein, und eigentlich einen Anspruch auf Teilzeit hätte, kann mein Chef zu mir sagen: Dagegen sprechen betriebliche Gründe. – Dann habe ich wieder Pech gehabt.

Das ist ein doppelter Überforderungsschutz für Arbeitgeber. Das ist, als würde man Gürtel und Hosenträger gleichzeitig tragen. Beschäftigte haben aber Doppel- und Dreifachbelastungen durch Arbeit, Kindererziehung, Pflege, Weiterbildung oder Ähnliches. Sie bräuchten eigentlich einen Überforderungsschutz!

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Und genau das, meine Damen und Herren, ist der Unterschied zwischen allen anderen Fraktionen und uns. Sie, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der FDP, fragen: Wie können kleine Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit für alle eigentlich realisieren? Wir aber fragen: Wie soll eine alleinerziehende Frau in einem kleinen Betrieb ohne diesen Rechtsanspruch ihr Leben organisieren? Management und Organisationsgeschick fordern Sie offensichtlich hauptsächlich von den Beschäftigten ab. Ich finde das enttäuschend.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem hat die Bundesregierung versäumt, mit diesem Gesetz klare, praxisorientierte Spielregeln aufzustellen. Genau das wäre aber die Aufgabe des Gesetzgebers. Mit diesen vielen Einschränkungen ist kein eindeutiger Anspruch für Beschäftigte festgelegt. Sie verlagern damit den Konflikt auf die betriebliche Ebene. Beschäftigte müssten den Anspruch gerichtlich klären lassen. Als Betriebsrätin kann ich Ihnen nur sagen, dass Arbeitnehmer in den seltensten Fällen den Arbeitgeber verklagen; denn sie haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das heißt, aufgrund von Unklarheiten in der Gesetzgebung kommen Beschäftigte nicht zu ihrem Recht.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jürgen Pohl [AfD])

Schade, dass Sie aus diesem wirklich guten Ansatz so wenig gemacht haben. Wir fordern weiterhin ein Recht auf Brückenteilzeit für alle Beschäftigten und ein Verbot von Arbeit auf Abruf. Beides wird es mit diesem Gesetzentwurf nicht geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)