Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Minister, wer über die Lage und Dauer der Arbeitszeit bestimmt, der bestimmt über die Lebenszeit der Beschäftigten. Die Bundesregierung ändert am Zugriffsrecht der Arbeitgeber auf die Lebenszeit der Beschäftigen so gut wie nichts. Durch den Gesetzentwurf haben über 14 Millionen Menschen keinen Anspruch auf die sogenannte Brückenteilzeit, und Unternehmen werden weiterhin durch Arbeit auf Abruf – Dauer, Lage und Länge der Arbeitszeit – von über 4 Millionen Beschäftigten nach eigenem Ermessen bestimmen können. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Die Menschen wünschen sich gute Arbeit und Arbeitszeiten, die planbar sind, und die sie selber beeinflussen können.

(Beifall bei der LINKEN)

Schauen wir es uns genauer an: Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Teilzeit ist nun mal eine Form der prekären Beschäftigung: Der Lohn reicht oft nicht zum Leben, die Menschen sind gezwungen, den Lohn aufzustocken, der Weg in die Altersarmut ist vorprogrammiert.

Gerade Frauen hängen in der Teilzeitfalle fest. Das haben Sie vorher selber ausgeführt, Herr Minister. Haben sie einmal die Arbeitszeit reduziert, haben sie keine Möglichkeit oder Chance, diese wieder zu erhöhen. Sie haben das Problem zwar erkannt, aber Sie haben es nicht im Sinne der Beschäftigten gelöst.

Sie schaffen jetzt ein Gesetz, in dem das Rückkehrrecht erst für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern gilt. Beschäftigte in kleineren Betrieben haben Pech gehabt. Sie schließen ganze Branchen damit aus, zum Beispiel den Hotel- und Gaststättenbereich, wo zwei Drittel aller Beschäftigten in kleineren Betrieben arbeiten. Und dann schränken Sie noch mal ein: Bis zu einer Betriebsgröße von 200 Mitarbeitern hat nur jeder oder jede 15. Anspruch auf die Brückenteilzeit.

Diese komplizierte Regelung wirft zwei große Probleme auf:

Erstens. Können Sie mir als langjähriger Betriebsrätin mal erklären, wie das in der Praxis funktionieren soll? Wer wählt denn bei mehreren Bewerbern aus, wer den Anspruch auf Brückenteilzeit bekommt und wer nicht? Woher sollen die Beschäftigten denn wissen, ob sie jetzt der 15. oder 16. Bewerber sind? Wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung des Gesetzes, wenn in mehr als der Hälfte dieser Betriebe kein Betriebsrat existiert? So verkommt Brückenteilzeit zur Lotterie. Planungssicherheit sieht wirklich anders aus.

(Beifall bei der LINKEN)

Wären Sie doch wenigstens so konsequent gewesen und hätten den Betriebsräten mehr Mitbestimmung und den Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht eingeräumt!

Zweitens. Sie schaffen eine Regelung, die für 96 Prozent aller Betriebe und somit für die Hälfte der Beschäftigten nichts bringt. Das Schlimmste daran ist, dass überwiegend Frauen betroffen sind. Sie als Bundesregierung haben als Ziel im Gesetzentwurf formuliert, dass es ein „wichtiges arbeits-, gleichstellungs-, und familienpolitisches Anliegen“ ist, Beschäftigten ein Rückkehrecht zu ermöglichen. Und dann machen Sie ein Gesetz, das für über die Hälfte der beschäftigten Frauen und fast 70 Prozent aller erwerbstätigen Mütter nichts bringt. Manchmal denke ich mir echt: Vielleicht sollten Sie sich als Große Koalition besser keine Ziele mehr setzen.

(Beifall bei der LINKEN – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Manchmal denke ich, Sie sollten eine Fraktionsgemeinschaft mit der AfD gründen!)

Es ist nicht das erste Mal, dass ich mich wundere, warum die SPD dieses ganze Theater mitmacht. Sie wollten doch eigentlich etwas ganz anderes. Blockiert hat das Vorhaben in Wirklichkeit doch die Union, allen voran die CSU. Sie machen Klientelpolitik für die Unternehmen, und die CSU hat ein Frauenbild, das aus dem vorigen Jahrhundert stammt. Ich hoffe sehr, dass die bayerischen Frauen Ihnen das nicht vergessen und bei der Landtagswahl einen entsprechenden Denkzettel verpassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Die Linke ist klar: Egal ob es um Erziehung von Kindern, um die Pflege von Angehörigen oder einfach um mehr freie Zeit für das Privatleben geht: Die Möglichkeit, die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, muss allen Beschäftigten offenstehen.

Der Gesetzentwurf regelt dann auch noch Arbeit auf Abruf – oder regelt sie eben genau nicht: Bei Arbeit auf Abruf müssen die Menschen unbezahlt zu Hause sitzen und darauf warten, bis ihr Arbeitgeber anruft und sie zur Arbeit einteilt. Die Grenzen zwischen Familie, Arbeit und Freizeit verschwimmen, und zwar im Interesse des Arbeitgebers.

(Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Das ist so nicht wahr, wie Sie das gesagt haben!)

Es gibt keine Planungssicherheit, weder beim Entgelt noch bei der Arbeitszeit. Das unternehmerische Risiko wird damit auf die Beschäftigten abgewälzt. Das bisschen Korrektur, das Sie da bringen, ist letztendlich nur Makulatur. Wir sagen: Arbeit auf Abruf gehört abgeschafft.

(Beifall bei der LINKEN)

Und wenn Arbeitgeber das für unbedingt erforderlich und notwendig erachten, dann sollen sie eben Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst einführen und die Flexibilität wenigstens entsprechend vergüten.

(Beifall bei der LINKEN)

Fazit: Mit diesem Gesetz wird die große Chance vertan, insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen und Teilzeitbeschäftigten eine berufliche Entwicklung und finanzielle Sicherheit zu bieten. Und – Herr Minister, ich muss Ihnen leider widersprechen –: Das Gesetz hilft eben vielen Menschen nicht, die Arbeitszeiten zu bekommen, die zu ihrem Leben passen. Genau das bräuchten wir. Wir bräuchten eine Umverteilung von Arbeit und mehr Zeitsouveränität. Deswegen fordert Die Linke ein Rückkehrrecht für alle und das Verbot von Arbeit auf Abruf als ersten Schritt und als weiteren Schritt sichere Arbeitsverhältnisse für alle mit einer kürzeren Vollzeit bei vollem Lohnausgleich, kurz gesagt: ein neues Normalarbeitsverhältnis.

Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)