Mindestlohn reicht bei Vielen nicht zum Leben
Auswertung der Kleinen Anfrage „Erforderliche Höhe des Mindestlohns zur Armutsbekämpfung“ (BT-Drs. 19/02761) der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Zusammenfassung:
Für alleinstehende Personen reicht trotz Vollzeitarbeit von 37,7 Stunden ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde häufig nicht aus, um unabhängig von staatlichen Leistungen das Leben zu finanzieren. In 63 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten sind die Wohnkosten so hoch, dass ein solch niedriger Mindestlohn nicht genügt. Vor einem Jahr waren es noch 19 Kreise weniger.

Verglichen mit den aktuellen Wohnkosten reicht die geplante Mindestlohnerhöhung auf 9,19 Euro jetzt schon in 27 Kreisen nicht aus. Die zu erwartende Mietentwicklung dürfte diese Zahl aber bis 2019 noch erhöhen.

Susanne Ferschl, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:
„Vielerorts, besonders in Bayern, garantiert der Mindestlohn keinen Mindestschutz für Beschäftigte. Der Mindestlohn ist zu niedrig und die Mieten sind zu hoch. Wer Vollzeit arbeitet, sollte sich auch ohne staatliche Unterstützung ein Dach über dem Kopf leisten können. Eine Lohnuntergrenze, die nicht einmal für das Mindeste im Leben reicht, ist kein Mindestlohn, sondern ein Mangellohn.
Die CSU hat auf Bundesebene für die Prekarisierung von Arbeit gekämpft und Markus Söder in Bayern für die Privatisierung von Wohnraum. Wer sich für niedrige Löhne einsetzt und gleichzeitig dafür sorgt, dass die Mieten steigen, der organisiert Armut und die soziale Spaltung.
Die LINKE fordert daher einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro und einen Neustart im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903415.pdf

Die Ergebnisse im Einzelnen finden Sie hier
Auswertung der Anfrage