Innenminister hat versagt: BAMF-Beschäftigte kurz vorm Kollaps
Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Frage Nr: 284,285,286 von Susanne Ferschl, stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gute Arbeit der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

 Zusammenfassung:
Bei den aktuellen Gleitzeitstunden gibt die Bundesregierung nur Überstunden an, welche über der Kappungsgrenze von 40 Stunden liegen. Die Summe der Überstunden, welche über der Kappungsgrenze von 40 Stunden liegen, beträgt im Jahr 2018 bisher 83.822 Stunden. Hochgerechnet auf die 7.174 Mitarbeiter bedeutet dies: Im Durchschnitt liegt jeder Mitarbeiter 11,7 Stunden über der Kappungsgrenze oder hat in Summe 51,7 Überstunden. In den Jahren 2016 und 2017 wurden über 200.000 Überstunden angeordnet und ausbezahlt.

Zwischen 2014 und 2018 wurden 2.560 befristet Beschäftigte in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Fast jeder zweite Beschäftigte war Anfang des Jahres 2018 befristet (43%). Nach dem Entfristungsverfahren ist aktuell noch fast jeder fünfte Beschäftigte befristet beschäftigt (17,8%). Dazu ist dem Bundeshaushaltsplan für 2018 zu entnehmen, dass es aktuell 6215 Dauerstellen im BAMF gibt. Diese sollen bis Ende 2024 um 4.499 auf 1.716 Beschäftigte abgebaut werden. Die regierungsinterne Meinungsbildung zum konkreten Stellenbedarf des BAMF für das Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen.

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:
„Die Arbeit der Beschäftigten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird seit Jahren systematisch sabotiert. Die Beschäftigten schuften bis über die eigene Belastungsgrenze und das CDU/CSUgeführte Innenministerium setzt aus politischen Gründen bewusst auf deren Kollaps. So wird das ohnehin schon stark eingeschränkte Recht auf Asyl gezielt ausgehebelt und das Vertrauen in bestehende Institutionen beschädigt. Ohne Personalplan, zu hohen Zielvorgaben und tausenden befristet Beschäftigten muss sich niemand wundern, dass ein so zentrales Amt auch nicht richtig funktioniert.“

Weitere Ergebnisse finden Sie hier

Die Antwort des Ministeriums finden Sie hier, Anlage 1 & Anlage 2