Mindestlohn zwingt Rentner aufs Sozialamt
Auswertung der schriftlichen Fragen zum Mindestlohn im Mai 2018 (Nr. 377) von Susanne Ferschl, Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Frage an Bundesregierung
Wie viele Entgeltpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem aktuellen Rentenwert notwendig, um eine Nettorente oberhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen für einen Alleinlebenden (ohne Mehrbedarfs, letzter verfügbarer Datenstand) zu erhalten, und welcher Bruttostundenlohn (Arbeitnehmerbrutto) ist aktuell notwendig, um in zwölf Monaten Vollzeitarbeit (= 38,5 Arbeitsstunden pro Woche) eine Anzahl an Entgeltpunkten zu erreichen, die einem Fünfundvierzigstel dieser Summe entspricht?

Antwort der Bundesregierung
Der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung im Alter, die außerhalb von Einrichtungen leben, beträgt 814 Euro (Stand Dezember 2017). Um eine Nettorente oberhalb dieses Grundsicherungsniveaus zu erhalten, werden aktuell 29,5 Entgeltpunkte benötigt. Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich. Diese Betrachtung vernachlässigt allerdings die zusätzliche Altersvorsorge, mit der eine deutlich höhere Gesamtversorgung erzielt werden kann.

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
„Menschen haben ihre Würde und Arbeit hat ihren Preis. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Armutslohn und macht Menschen zu Sozialfällen. Das ist kein linker Populismus, sondern bittere Realität. 8,84 Euro bedeuten Erwerbs- und Altersarmut. Wir haben es heute schwarz auf weiß, dass die Höhe des Mindestlohns schon bei Einführung zu niedrig war. Dieser Konstruktionsfehler war politisch gewollt. Vollbeschäftigung geht auch existenzsichernd. Hierzu fordert DIE LINKE die unverzügliche Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro.“

 

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