Sachgrundlose Befristung: geplante Änderungen der Groko bringen der Mehrheit der Betroffenen keine Verbesserung
Auswertung der schriftlichen Fragen Nr.66 und 67 im Februar 2018

Zusammenfassung
Die Zahlen zur Betriebsgrößenstatistik aus dem Jahr 2016 (Betriebspanel des IAB) offenbaren: Die im Koalitionsvertrag anvisierten gesetzlichen Regelungen der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen betrifft die Mehrheit der Beschäftigten (51,44%, d.h. insgesamt 19,27 Mill. Beschäftigte) in Deutschland überhaupt nicht, weil sie in Betrieben mit weniger als 75 Beschäftigten arbeiten. Für diese Mehrheit würde sich durch die vorgesehenen Einschränkungen der sachgrund-losen Befristung gar nichts verändern. Die geplanten Maßnahmen greifen nur in 3,6 % der Betriebe in Deutschland.

Im Jahr 2013 betrug der Anteil der sachgrundlos befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Belegschaften der Betriebe mit über 75 Mitarbeitern laut BMAS 5,1%, oder in absoluten Zahlen rund 850.000 Beschäftigte.

Für das Jahr 2016 lieferte das BMAS nur allgemeine Daten über Befristungen ohne Differenzierung nach deren juristischer Begründung.

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende und Sprec herin für Gute Arbeit der Bundestagsfraktion DIE LINKE:
„Die Behauptung der SPD-Parteispitze, nach der die sachgrundlosen Befristungen durch den Koalitionsvertrags ‚drastisch eingeschränkt‘ würden, hält einer genaueren Überprüfung nicht stand. In den meisten Betrieben und für die Mehrheit der sachgrundlos befristet Beschäftigten bliebe alles beim Alten. Ein erster Schritt gegen den Befristungswahnsinn wäre die komplette Abschaffung der sachgrundlosen Befristung gewesen.“

Die Ergebnisse im Einzelnen finden Sie hier

Die Antwort des Ministeriums finden Sie hier