Mindestlohn: Viele Verstöße, kaum Kontrollen
Auswertung der schriftlichen Fragen Nr. 80 bis 83 für Dezember 2017 von Susanne Ferschl, Bundestagsabgeordnete aus Bayern und Expertin für Arbeit der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Zusammenfassung:
Von den zusätzlich geplanten 1.600 Planstellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind bisher nicht einmal 500 Stellen besetzt worden, obwohl der gesetzliche Mindestlohn bereits seit 2015 gilt. Erst im Jahr 2022 sollen alle Planstellen besetzt sein. Und das, obwohl die Praxis zeigt, dass mehr Verstöße aufgedeckt werden, umso mehr Kontrollen stattfinden.

Die FKS hat von Januar bis November 2017 knapp 50.000 Arbeitgeber-Prüfungen durchgeführt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen und damit unter die Kontrollkompetenz der FKS fallen, wurden lediglich 2,3 Prozent der Betriebe geprüft. Eine regelmäßige Prüfung aller Betriebe vorausgesetzt, würde daraus folgen, dass jeder Betrieb nur alle 40 Jahre geprüft wird.

Umso mehr Prüfungen durchgeführt werden, umso mehr Verstöße gegen geltende Mindestlohn-gesetze (MiLoG, AEntG und AÜG) werden aufgedeckt und Verfahren eingeleitet. Die Praxis zeigt: Im Jahr 2017 wurden bisher 23 Prozent mehr Prüfungen als 2016 durchgeführt und gleichermaßen ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Nichtgewährung der geltenden Mindestlöhne um 24,2 Prozent gestiegen.

Die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoG) ist bisher in 2017 sogar schon um 42 Prozent höher als im Jahr 2016.

Im Jahr 2017 kommt auf 11 Prüfungen durch die FKS ein eingeleitetes Verfahren wegen Nichtgewährung eines geltenden Mindestlohns, im Jahr 2016 ebenfalls. Mehr Prüfungen bedeuten mehr aufgedeckte Verstöße. Und die Zahlen zeigen: Im Verhältnis zur Zahl der Prüfungen werden viele Verstöße aufgedeckt.

Die meisten Prüfungen durch die FKS wurden 2017 bisher im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (13.336 Prüfungen; 1.400 eingeleitete Verfahren wegen Nichtgewährung eines Mindestlohns) sowie in Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (7.675 Prüfungen; 786 eingeleitete Verfahren) durchgeführt. In beiden Branchen kommt auf 10 Prüfungen ein Verfahren wegen Nichtgewährung eines Mindestlohns.

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
„Wo kein Kontrolleur, da kein Richter: Arbeitgeber nutzen die knappe Personaldecke bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus, um ihre Angestellten um den gesetzlichen Mindestlohn zu prellen. Mit gerade mal einem Drittel der geplanten zusätzlichen Kontrolleure kann die FKS derzeit jeden Betrieb nur alle 40 Jahre prüfen. Das ist verantwortungslos und eine staatliche Einladung zum Betrug! Trotzdem war und ist dieser illegale Lohnraub kein Thema bei den Gesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung.“

Die Auswertung im pdf-format 

Die Antwort des Ministeriums finden Sie hier