Von den zusätzlich geplanten 1.600 Planstellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind bisher
nicht einmal 500 Stellen besetzt worden, obwohl der gesetzliche Mindestlohn bereits seit 2015 gilt.
Erst im Jahr 2022 sollen alle Planstellen besetzt sein. Und das, obwohl die Praxis zeigt, dass mehr
Verstöße aufgedeckt werden, umso mehr Kontrollen stattfinden.
Die FKS hat von Januar bis November 2017 knapp 50.000 Arbeitgeber-Prüfungen durchgeführt.
Bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen und damit
unter die Kontrollkompetenz der FKS fallen, wurden lediglich 2,3 Prozent der Betriebe geprüft. Eine
regelmäßige Prüfung aller Betriebe vorausgesetzt, würde daraus folgen, dass jeder Betrieb nur alle 40
Jahre geprüft wird.
Umso mehr Prüfungen durchgeführt werden, umso mehr Verstöße gegen geltende Mindestlohngesetze
(MiLoG, AEntG und AÜG) werden aufgedeckt und Verfahren eingeleitet. Die Praxis zeigt: Im
Jahr 2017 wurden bisher 23 Prozent mehr Prüfungen als 2016 durchgeführt und gleichermaßen ist die
Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Nichtgewährung der geltenden Mindestlöhne um 24,2 Prozent
gestiegen.
Die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoG)
ist bisher in 2017 sogar schon um 42 Prozent höher als im Jahr 2016.
Im Jahr 2017 kommt auf 11 Prüfungen durch die FKS ein eingeleitetes Verfahren wegen
Nichtgewährung eines geltenden Mindestlohns, im Jahr 2016 ebenfalls. Mehr Prüfungen bedeuten
mehr aufgedeckte Verstöße. Und die Zahlen zeigen: Im Verhältnis zur Zahl der Prüfungen werden viele
Verstöße aufgedeckt.
Die meisten Prüfungen durch die FKS wurden 2017 bisher im Bauhaupt- und Baunebengewerbe
(13.336 Prüfungen; 1.400 eingeleitete Verfahren wegen Nichtgewährung eines Mindestlohns) sowie
in Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (7.675 Prüfungen; 786 eingeleitete Verfahren)
durchgeführt. In beiden Branchen kommt auf 10 Prüfungen ein Verfahren wegen Nichtgewährung
eines Mindestlohns.

O-Ton Susanne Ferschl, MdB Fraktion DIE LINKE im Bundestag
„Wo kein Kontrolleur, da kein Richter: Arbeitgeber nutzen die knappe Personaldecke bei der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus, um ihre Angestellten um den gesetzlichen Mindestlohn zu
prellen. Mit gerade mal einem Drittel der geplanten zusätzlichen Kontrolleure kann die FKS derzeit
jeden Betrieb nur alle 40 Jahre prüfen. Das ist verantwortungslos und eine staatliche Einladung zum
Betrug! Trotzdem war und ist dieser illegale Lohnraub kein Thema bei den Gesprächen zur Bildung
einer neuen Bundesregierung.“